
Veranstaltungsarten
und ihre rechtlichen
Besonderheiten
Besondere Veranstaltungsarten bergen besondere rechtliche Anforderungen. Diese Besonderheiten möchten wir hier in einer Übersicht darstellen.
Dabei ist zu bedenken, dass es zig verschiedene Formate bzw. Veranstaltungsarten gibt, die jeweils für sich gesehen ihre Besonderheiten haben. Daher kann es im Einzelfall durchaus wichtig sein, im Voraus das “richtige” Veranstaltungsformat zu identifizieren, um rechtlich auf der richtigen Spur zu sein.
Natürlich gibt es mehr „Arten“ von Veranstaltungen, z.B. Konzerte, Lesungen u.a., aber wir heben hier „nur“ die Veranstaltungsarten mit wesentlichen Besonderheiten hervor. Die Übersicht wird nach und nach (wie alle anderen Übersichten bei EVENTFAQ auch) erweitert und ergänzt.
Von A bis V:
Eine Ausstellung ist eine Ausstellung, und keine Messe. Der Unterschied kann durchaus wichtig werden.
Eine Betriebsveranstaltung hat einige Eigenarten, u.a. bei der Versicherung, dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht.
Bei dieser Veranstaltungsart geht es insbesondere um das Thema Lärmschutz oder Waffen.
Corporate Event ist eine Veranstaltungsart, die an Kunden, Händler, Aktionäre oder Mitarbeiter eine bestimmte Botschaft vermitteln sollen (z.B. ein Dank für die Unternehmenstreue). Das können Präsentationsveranstaltungen ebenso sein wie Motivationsveranstaltungen (Incentives). Die Kunst dabei ist, die Zielgruppe emotional und kognitiv zu erreichen.
Juristisch sind das ganz “normale” Veranstaltungen.
Oftmals wird irrigerweise geglaubt, ein Corporate Event sein keine öffentliche Veranstaltung. Aber nur, weil nicht Jedermann Zutritt hat (so würde das “Public Event” oft genannt werden), heißt das nicht, dass die Veranstaltung privat sei. Letztlich kommt es darauf an, ob ein abgegrenzter Personenkreis eingeladen ist und (!) die Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter eine innere Bindung auf der sozialen Ebene haben.
Weitere Informationen finden Sie in den Reitern „Betriebsveranstaltung“, „Firmenevents“ und „Incentive“.
Findet eine Veranstaltung nicht (nur) live statt, sondern wird gestreamt, aufgezeichnet oder sonst digital verwertet, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
Das Unternehmen feiert Geburtstag, es wird eine neue Produktlinie vorgestellt oder es gibt einen Tag der offenen Tür: Welche rechtlichen Besonderheiten für „Firmenveranstaltungen“ gelten, beschreiben wir hier:
Weitere Informationen finden Sie in den Reitern „Betriebsveranstaltung“ und „Incentive“.
Bei einer “Großveranstaltung” geht es vornehmlich um die Besonderheiten bei der Sicherheit. Wann aber ist eine Veranstaltung so groß, dass sie eine “Großveranstaltung” ist?
Bei Kunden- und Mitarbeiter-Incentives gibt es rechtliche Eigenarten u.a. im Steuerrecht, aber auch schwierige Fragestellungen bei “privat” oder “öffentlich”.
Weitere Informationen finden Sie in den Reitern „Betriebsveranstaltung“ und „Firmenevents“.
Hier gehen wir auf die rechtlichen Besonderheiten bei Kongressen und Tagungen ein, bspw. bei Fotoaufnahmen des Vortrags des Referenten, der KSK-Abgabepflicht der Moderatoren oder der Sicherheit.
Weihnachtsmärkte, Hochzeitsmessen, Trödel- und Flohmärkte können ein Jahrmarkt oder ein Spezialmarkt sein. Wir erklären hier, welche Voraussetzungen die verschiedenen Märkte haben.
Wann ist eine Messe eine Messe? Was bedeutet die gewerberechtliche Festsetzung? Die Besonderheiten bei Messen finden Sie hier:
Ist die Versammlungsstättenverordnung anwendbar? Welche Besonderheiten gibt es in Bezug auf das Wetter und Verkehrssicherungspflichten (bspw. bei Unebenheiten)?
Bei Sportveranstaltungen ergeben sich Rechtsfragen bspw. durch die Versammlungsstättenverordnung, die Teilnahme von Kindern, besondere Verkehrssicherungspflichten gegen gesundheitliche Risiken oder Verbandssatzungen.
Eine Versammlung ist eine kraft Grundgesetz besonders geschützte Veranstaltungsart (und hat nichts mit der “Versammlungsstätte” zu tun):
Die juristischen Besonderheiten bei einem Volksfest bzw. einer Kirmes, z.B. die gewerberechtliche Festsetzung und das Auswahlverfahren, finden Sie hier:


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