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Versammlungsstätten-
verordnungen
der Bundesländer

Es gibt eine Muster-Versammlungsstättenverordnung (= MVStättVO), die als Empfehlung für die einzelnen Bundesländer gilt. Die meisten Bundesländer haben diese dann in eigenes Landesrecht umgesetzt, teilweise aber mit (wichtigen) Abweichungen von der Muster-VStättVO.

Die meisten Kommentierungen und Fachbücher haben das Muster als Grundlage; man muss aber für seinen Alltag immer die jeweilige Landesregelung beachten, und darf sich damit nicht nur auf das kommentierte Muster verlassen. Achten Sie auch darauf, dass Sie in die jeweils aktuelle Fassung der Landesverordnung schauen. Diese haben wir nachfolgend verlinkt.

Maßgeblich ist, in welchem Bundesland die Versammlungsstätte liegt. Befindet sich die Versammlungsstätte bspw. in Hamburg, ist die hamburgische Versammlungsstättenverordnung maßgeblich.

Sie finden in der nachfolgenden Aufstellung die 16 Bundesländer. Dort sind die jeweiligen Landes-Regelwerke verlinkt und wir nennen auch wichtige Besonderheiten bzw. Abweichungen vom Muster:

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