Die Berliner Betriebsverordnung (VStättVO) Erklärungen

Die Berliner Betriebsverordnung (VStättVO) Erklärungen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in Berlin, die dort “Betriebsverordnung” heißt und auch besondere Regelungen für Hochhäuser, Verkaufsstätten u.a. beinhaltet.

Texte:

Hier finden Sie den Text der Betriebsverordnung vom 10.05.2019.

Besonderheiten in Berlin:

Die Betriebsverordnung in Berlin ist strukturell anders aufgebaut, als man es von Versammlungsstättenverordnung der anderen Bundesländer gewohnt ist.

Allgemeine Vorschriften für Sonderbauten finden sich in den §§ 1 bis 7. Die Versammlungsstätte ist dann konkreter ab § 23 geregelt.

Eine erhebliche Abweichung von der Berliner Betriebsverordnung zu allen anderen Landesverordnungen findet sich in § 37 Absatz 1: Hiernach hat der Betreiber je nach Art der Veranstaltung nicht nur ein Sicherheitskonzept zu erstellen und einen Ordnungsdienst einzurichten (bis hierher ist es überall gleich), sondern auch einen Sanitätsdienst.

In § 35 BetrVO ist geregelt, dass eine Brandsicherheitswache auch bei technischen Proben anwesend sein muss.

Allgemeines:

Der Landesverordnung liegt im weitesten Sinne die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) zugrunde.

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