Die Berliner Betriebsverordnung (VStättVO) Erklärungen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in Berlin, die dort “Betriebsverordnung” heißt und auch besondere Regelungen für Hochhäuser, Verkaufsstätten u.a. beinhaltet.
Texte:
Hier finden Sie den Text der Betriebsverordnung vom 10.05.2019.
Besonderheiten in Berlin:
Die Betriebsverordnung in Berlin ist strukturell anders aufgebaut, als man es von Versammlungsstättenverordnung der anderen Bundesländer gewohnt ist.
Allgemeine Vorschriften für Sonderbauten finden sich in den §§ 1 bis 7. Die Versammlungsstätte ist dann konkreter ab § 23 geregelt.
Eine erhebliche Abweichung von der Berliner Betriebsverordnung zu allen anderen Landesverordnungen findet sich in § 37 Absatz 1: Hiernach hat der Betreiber je nach Art der Veranstaltung nicht nur ein Sicherheitskonzept zu erstellen und einen Ordnungsdienst einzurichten (bis hierher ist es überall gleich), sondern auch einen Sanitätsdienst.
In § 35 BetrVO ist geregelt, dass eine Brandsicherheitswache auch bei technischen Proben anwesend sein muss.
Allgemeines:
Der Landesverordnung liegt im weitesten Sinne die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) zugrunde.
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
- AGBCheck_quer: © Foto: Prostock-studio stock.adobe.com / Bannergestaltung: kollarneuber.de
- VStättVO Berlin: © raywoo - Fotolia.com