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Versammlungsstätten-
verordnung
Sachsen

Text und Abweichungen
vom Muster

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Versammlungsstättenverordnung in Sachsen.

Texte:

Hier geht es zum Text der sächsischen VStättVO vom 04.12.2019.

Besonderheiten in Sachsen:

Die Abweichungen werden ohne Gewähr dargestellt, d.h. es kann weitere Abweichungen geben, die wir hier nicht berücksichtigt haben. Zudem haben wir uns vornehmlich auf Abweichungen im Anwendungsbereich (§ 1) und bei den Betreiberpflichten beschränkt.

In Sachsen fehlt in § 38 der Absatz 3 aus dem Muster: „Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.“

Ansonsten hat Sachsen soweit ersichtlich die Regelungen aus der Musterverordnung 2014 übernommen.

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