Versammlungsstättenverordnung Bremen

Versammlungsstättenverordnung Bremen

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Besonderheiten in Bremen:

In Bremen wurde die Musterversammlungsstättenverordnung nicht in eine Landesverordnung umgesetzt. Die Baurechtsbehörden sollen die MVStättV(O) im Rahmen ihres Ermessensspielraumes anwenden.

Allgemeines:

Der Landesverordnung liegt die Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) zugrunde.

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