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aus dem Eventrecht
Was tun Sie, wenn…? (Fotograf)

Was tun Sie, wenn…? (Fotograf)

Von Thomas Waetke 20. März 2023

An was denken bzw. was tun Sie (in rechtlicher Hinsicht), wenn Sie das lesen bzw. in Ihrem Alltag tatsächlich erleben:

“Sie wollen einen Fotografen beauftragen, der Ihre Veranstaltung bzw. Ihr Unternehmen fotografiert”

Und? Was würden Sie nun alles bedenken bzw. tun?

Klicken Sie auf “Die Lösung”, um zu erfahren, welche rechtlichen Punkte zu beachten sein können.

Natürlich mag man vor einem Angebot noch eine Fragen klären (Briefing), aber wie betrachten hier vornehmlich rechtliche Aspekte bzw. Stolperstellen:

  • Wenn Menschen fotografiert werden, sind im Regelfall auch personenbezogene Daten im Spiel (z.B. das Gesicht); damit kommt das Datenschutzrecht ins Spiel – für den Auftraggeber bedeutet das, prüfen zu müssen, ob der Fotograf
    • (s)ein Auftragsverarbeiter ist, und er damit einen AVV mit ihm abschließen muss. Dies kann der Fall sein, wenn der Auftraggeber enge Vorgaben macht, was/wie der Fotograf fotografieren soll; oder
    • mit ihm ein gemeinsam verantwortlicher Datenverarbeiter ist (dann müssen beide einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortlichkeit schließen). Das dürfte auf einer Veranstaltung eher selten der Fall sein, es sei denn, bspw. der Veranstalter und der Fotograf haben gemeinsame Interessen an der Herstellung der Fotos; oder
    • neben ihm ein eigenständig verantwortlicher Datenverarbeiter ist.
  • Vorgaben des Auftraggebers an den Fotografen können – je intensiver dieser Vorgaben werden – unter Umständen zur Problematik der Scheinselbständigkeit führen.
  • Mit dem Fotografen sollte die Rechtenutzung geklärt werden, da mit den Fotos auch Urheberrechte entstehen. D.h. welche Rechte will der Auftraggeber haben? Hierbei warne ich davor, dass der Auftraggeber ohne Not sich alle Rechte versucht zu beschaffen: Denn im Urheberrecht gibt es die Besonderheit, dass Urheber in manchen Fällen Geld nachfordern können; dagegen helfen keine Klauseln wie bspw. “Mit dem Honorar sind alle Rechte abgegolten”.

Das heißt: Entscheidungen bzgl. des Datenschutzes können Auswirkungen auf die sozialversicherungsrechtliche Stellung des Fotografen haben. Ebenso können zu umfangreiche Rechteklauseln auch noch viele Jahre später hohe Kosten verursachen. Aus diesen Gründen ist es angebracht, die Beauftragung eines Fotografen vorab umfassend zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Gerne unterstützen wir Sie dabei!

Inhouse-SchulungKönnten Sie bzw. Ihre Kolleginnen und Kollegen diese Fragestellungen im Alltag erkennen und klären? Wir können Sie darin unterstützen, bestmögliche Konstellationen zu erkennen bzw. zu gestalten. Dazu bieten wir Inhouse-Schulungen an, sowohl in Präsenzform bei Ihnen oder online, aber natürlich auch Rechtsberatung. Schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@eventfaq.de.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Team (5 Personen) an weißem Tisch: © Robert Kneschke - Fotolia.com
  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Mehrere Würfel mit Fragezeichen zwischen zwei Händen: © sdecoret - Fotolia.com