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Vorvertrag, Vorbehalt, Bedingung… aufpassen beim Vertragsschluss!

Vorvertrag, Vorbehalt, Bedingung… aufpassen beim Vertragsschluss!

Von Thomas Waetke 11. April 2019

Das Landgericht Flensburg hat kürzlich entschieden, dass der Vermieter einer Location diese nicht einem Konzertveranstalter zur Verfügung stellen muss, weil der schriftliche Mietvertrag gefehlt hat – aber eben dieser eine Bedingung gewesen sei, die der Vermieter gestellt hatte.

Das ist erst einmal nicht überraschend (wobei in dem konkreten Fall noch ein paar Details hineingespielt hatten, die die Sache etwas verkompliziert hatten).

Allgemein gilt:

Wenn ein Vertrag einmal geschlossen ist, dann kommt da auch kaum wieder heraus: Nur, wenn ein vertraglich vereinbarter Lösungsgrund oder ein gesetzlicher Grund besteht (z.B. Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung, Rücktritt wegen überfälliger Leistung oder Kündigung aus wichtigem Grund).

Vor dem Vertragsschluss gibt es aber noch die „vorvertragliche“ Phase: Wenn man kurz davor steht und der eine den anderen Vertragspartner quasi nur noch hinhält. Dann kann ein sog. Vertrauen auf den Vertragsschluss entstehen. Wenn man dann dieses Vertrauen enttäuscht („oh, jetzt klappt es leider doch nicht“), kann der enttäuschte Fast-Vertragspartner Schadenersatz verlangen.

Was kann man tun, wenn man unsicher ist?

Ein Tipp, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie wollen oder nicht wollen: Erklären Sie deutlich, dass der Vertragsschluss noch unsicher ist.  Erwecken Sie nicht den Eindruck, der Zeichnungsberechtigte habe nur gerade keine Zeit zu unterschreiben.

Geben Sie etwaige Erklärungen bspw. auch nur unter dem Vorbehalt ab, dass das Problem XY noch zu klären ist.

Sie können einen Vertrag auch unter der auflösenden Bedingung schließen, dass er sich automatisch wieder auflöse, wenn die Bedingung nicht eintritt (z.B. wenn bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Ereignis nicht eintritt). Der Vorteil: Beide Vertragspartner sind bereits verbindlich gebunden, und können nicht mehr aus „jetzt habe ich keine Lust mehr“ einfach wieder abspringen.

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