In den Regelwerken haben wir maßgebliche Verordnungen, Landes- und Bundesgesetz, Unfallverhütungsvorschriften usw. alphabetisch aufgelistet: Diese Bestimmungen hat man eigentlich zu kennen, denn: „Nichtwissen schützt vor Strafe nicht“.

Immer mal wieder stelle ich eines dieser Regelwerke genauer vor, und hier nun das Bürgerliche Gesetzbuch (kurz: BGB). Es ist sicherlich so etwas wie ein Basis-Regelwerk für das Zivilrecht.

Zivilrecht

Das BGB gehört in das sog. Zivilrecht. Im deutschen Recht gibt es noch das Öffentliche Recht (dazu gehört das Strafrecht, das Verwaltungsrecht usw.). Das Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürgern und Unternehmen. Aber auch ein Bundesland, der Bund oder eine Stadt kann zivilrechtlich handeln, nämlich dann, wenn es für eine eigene Veranstaltung bspw. einen Künstler beauftragt. Möchte aber der Veranstalter eine Genehmigung, dann spielt die Genehmigung im Öffentlichen Recht.

Das BGB ist nicht für Veranstaltungen geschrieben – generell nicht für den Einzelfall.

Zentrale Bestimmungen

Dennoch finden sich grundlegende Regelungen im BGB, die auch für Veranstaltungen gelten, z.B.:

  • Zustandekommen eines Vertrages
  • Kündigung
  • Rücktritt (z.B. bei Höherer Gewalt)
  • Unmöglichkeiten
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage
  • Vergütung bei Werkverträgen
  • Mangelhaftung im Mietvertrag
  • Geschäftsbesorgung
  • Haftungsumfang
  • Schadenersatz (vertraglich und außervertraglich)
  • Voraussetzungen für AGB-Klauseln

Wenn man also einen Vertrag nicht schriftlich schließt bzw. die Thematik höhere Gewalt nicht geregelt hat und tritt ein Ereignis der höheren Gewalt ein, schaut man zur Lösung in das BGB.

Dieser Lösungsansatz ist aber oftmals nicht vorteilhaft oder passend; daher haben die Vertragspartner die Möglichkeit, von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.

Zwei Beispiele:

  • Bei höherer Gewalt sieht das Gesetz eine Rückabwicklung vor, d.h. die Vertragspartner werden so gestellt, als ob sie den Vertrag nie geschlossen hätten: Etwaige Vorschusszahlungen sind dann wieder zurück zu bezahlen. Das bedeutet bspw. für einen Dienstleister, dass er womöglich leer ausgeht, aber vielleicht schon Leistungen erbracht hat. In diesem Fall ist die gesetzliche Rechtsfolge also ggf. ärgerlich. Der Dienstleister kann nun in seinen AGB regeln, dass er bspw. die bereits erbrachten Leistungen zumindest abrechnen darf.
  • Das BGB geht davon aus, dass man auch für leichteste Fahrlässigkeit in vollem Umfang haftet – auch dann, wenn man nur wenig Vergütung erhält, aber ggf. einen Millionenschaden verursacht. Daher kann es sinnvoll sein, diese unbeschränkte gesetzliche Haftung zu beschränken. Dabei aber darf man es nicht übertreiben und bspw. die gesetzliche Rechtsfolge genau ins Gegenteil verkehren á là „Jegliche Haftung wird ausgeschlossen“.

An dieser Stelle möchte ich auch mal kurz aufzeigen, wie ein Rechtsanwalt arbeitet:

Im Regelfall gilt es, einen Sachverhalt bzw. ein Problem oder eine Rechtsfrage zu lösen z.B.: Darf der Veranstalter den Vertrag mit einem Gewerk vorzeitig kündigen, weil man sich gestritten hat?

  • D.h. wir müssen erst einmal das eigentliche Problem finden und die zu lösende Rechtsfrage formulieren: Um was geht es eigentlich? Geht es um die Kündigung, oder ggf. bereits um die Rechtsfolgen daraus?
  • Dann muss die passende gesetzliche Bestimmung gefunden werden (was manchmal gar nicht einfach ist herauszufinden, ob die gefundene Bestimmung überhaupt noch aktuell ist, bzw. eventuell gilt sogar für einen alten Sachverhalt auch noch eine bereits außer Kraft getretene Vorschrift).
  • Eventuell besteht eine vertragliche Regelung dazu; vorrangig ist dabei zu prüfen, ob diese Regelung wirksam ist und die gesetzliche Bestimmung ggf. verdrängt.
  • Neben einem ggf. schriftlichen Vertrag gilt es auch, die Handlungen und das Verhalten zu überprüfen: Ergibt sich bspw. aus einer E-Mail oder einem Stillschweigen eine ggf. ungewollte Rechtsfolge?
  • Schließlich muss nach passenden Gerichtsurteilen gesucht werden; denn man muss ja die Welt nicht neu erfinden, wenn bspw. der Bundesgerichtshof die Rechtsfrage bereits abschließend entschieden hat. Das ist sicherlich die schwierigste Sache, denn selten gibt es ein Urteil, das exakt passt – meistens muss man mehrfach um die Kurve denken, und auch ein oftmals zig seitenlanges Urteil auch erstmal inhaltlich verstehen, ob die darin enthaltenen Aussagen überhaupt passen.
  • Und dann müssen neben der Rechtslage noch die Befindlichkeiten der Beteiligten berücksichtigt werden: Manchmal entsteht ein viel größerer Schaden, nur weil man sein vermeintliches Recht in einer kleinen Sache durchsetzt.