Verkehrssicherung
Was ein Veranstalter oder ein sonstiger Verantwortlicher tun muss, um andere zu schützen, ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht. Dabei muss nicht alles getan werden, sondern „nur“, was notwendig und zumutbar ist, um den durchschnittlich aufmerksamen Besucher, Mitarbeiter oder Dritten zu schützen.
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