

Sicherheitskonzept
für Veranstaltungen
“Sicherheitskonzept” ist ein Teil der Veranstaltungssicherheit bzw. Besuchersicherheit.
Aktuell gibt es meiner Meinung nach keinen “Stand der Technik” für ein Sicherheitskonzept: Was sind die Inhalte? Wann ist ein Sicherheitskonzept “gut”?
Ein Sicherheitskonzept…
- bringt wichtige Informationen und Planungen des Veranstalters in einem Dokument zusammen,
- bringt Behörden, Polizei, Feuerwehr, Sicherheitsdienst und andere Dienstleister auf einen einheitlichen Kenntnis- und Wissensstand,
- enthält eine Risikoanalyse und eine Bewertung (siehe dazu unten in den FAQ),
- enthält Maßnahmen zur Risikoverminderung oder -vermeidung,
- regelt das Vorgehen im Krisenfall (z.B. Räumung gemäß Räumungskonzept),
- beinhaltet u.U. weitergehende Informationen zur Verkehrsleitung, Brandschutz, Kommunikation, Gremien wie einen Krisenstab,
- kann als als Nachweis der Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Schadensfall dienen.
Die im Sicherheitskonzept geregelten Maßnahmen sollten keinesfalls dazu dienen, hitzige Gemüter zu beruhigen bzw. Bedenken kaltzustellen (sog. Schubladen-Konzepte). Vielmehr sollte sich der Veranstalter auch an seine eigenen Maßnahmen halten.
Beispiel:
Im Sicherheitskonzept ist vorgesehen, ab einer Windstärke von 3 Bf Pavillons abzubauen. Das sollte der Veranstalter dann auch tun, ansonsten droht ihm im Schadensfall bei höheren Windstärken der (berechtigte) Vorwurf, seinen eigenen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.
Es gibt eine Reihe von Arbeitspapieren und Leitfäden (siehe weiter unten), die insbesondere in der Zeit nach der Katastrophe auf der Loveparade 2010 in Duisburg entwickelt wurden. Entsprechend gibt es auch viele Unternehmen, die Sicherheitskonzepte anbieten – und viele verkaufen ihr Konzept als das einzig Wahre und das einzig Richtige.
Oft leiden “Sicherheitskonzepte” schon an grundlegenden Mängeln, z.B.
- Die Aufgaben und Entscheidungsträger durcheinander gebracht oder nicht korrekt bezeichnet
- Wichtige Beteiligte kennen die Inhalte des Konzepts nicht
- Maßnahmen werden nicht konkret zugewiesen (Beispiel: „Es ist zu kontrollieren“ → wer konkret soll wann kontrollieren?)
- Verschriftlichte Maßnahmen dienen nur der Optik, ohne dass dahinter konkrete Umsetzungsmaßnahmen stehen
- Das Konzept beinhaltet nichtssagende Feststellungen, „man“ müsse dann im Einzelfall entscheiden
Andererseits ist es eine Illusion, dass ein Sicherheitskonzept in jeder Situation perfekt funktioniert – denn letztlich hängt viel von den Menschen ab, die Entscheidungen treffen oder Maßnahmen umsetzen müssen. Es wird immer eine gewisse Chaosphase geben, d.h. ein Zeitraum zwischen Ereignis und passender Reaktion. Erfahrung, Planung und Übung können diese Chaosphase aber verkürzen.


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Ausgewählte Fragen zum Sicherheitskonzept:
Die Beschreibung der Veranstaltung dient als Grundlage für die Risikoanalyse und Überlegungen notwendiger Maßnahmen. Solche Faktoren können bspw. sein:
- Wann findet die Veranstaltung statt?
- Wie lange dauert die Veranstaltung?
- Wo findet die Veranstaltung statt (Indoor, Outdoor, bauliche oder natürliche Gegebenheiten)?
- Wie viele Besucher werden erwartet (zeitgleich, über die Veranstaltungsdauer verteilt?)? Gibt es Beschränkungen durch bauliche Anlagen, oder ist mit weniger kontrollierbarem Zulauf zu rechnen?
- Wie setzt sich das Zielpublikum zusammen? (Alter, regional/überregional, friedlich/aggressiv, eventerfahren)
- Wie reisen die Besucher an und ab?
- Werden Besucher in die Veranstaltung einbezogen bzw. zu Handlungen animiert?
- Gibt es Künstler oder Prominente, die Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung haben können?
- Gibt es ggf. bekannte Risiken oder Probleme aus vorvergangenen Veranstaltungen?
Empfehlung: Arbeiten Sie hier sorgfältig; das gilt auch dann, wenn Sie Fachleute beauftragen, für Sie ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Achten Sie darauf, dass der Auftragnehmer die Umstände der Veranstaltung genau kennt. Vermeiden Sie Beschönigungen!
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück eines Sicherheitskonzept:
- Identifikation der Risiken (siehe dazu bspw. unsere Checkliste möglicher Risiken)
- Bewertung der Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos: niedrig, mittel, hoch? Hierbei und beim nächsten Schritt können auch folgende Fragen helfen: Wie extrem sind die Auswirkungen? Ist das Risiko für den durchschnittlichen Besucher erkennbar? Kann der durchschnittliche Besucher das Risiko beherrschen?
- Bewertung des Schadenspotentials: niedrig, mittel hoch? Hierbei können auch folgende Fragen helfen: Sind Auswirkungen auf alle Besucher zu befürchten, oder nur auf Einzelpersonen?
- Ableitung geeigneter Maßnahmen
Beispiel:
- Risiko: Eindringen von Störern
- Eintrittswahrscheinlichkeit: Hoch (aufgrund der Erfahrung der letzten Jahre)
- Schadenspotential: mittel bis hoch
Diese Bewertung könnte dazu führen, dass Zugangskontrollen vorgenommen werden, ein Sicherheitsdienst eingerichtet wird, die Polizei vorab informiert wird u.a.
Empfehlung: Dokumentieren Sie Ihre Überlegungen und bewahren diese Dokumentation mindestens 3 Jahre auf.
Allgemein gilt:
Keinesfalls muss man jedem denkbaren Risiko mit einer Maßnahme begegnen. Grenzen sind grundsätzlich:
- Lebensrisiko des Besuchers
- Lebensgefahr
- nicht akzeptierte Risiken
Typischerweise wird das Sicherheitskonzept mit Großveranstaltungen in Verbindung gebracht.
Müssen auch Kleinveranstalter ein Sicherheitskonzept erstellen?
Neben den bereits hier näher beschriebenen Bereichen
- Feststellungen bzw. Beschreibung der Veranstaltung
- Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen
kann es weitere Inhalte geben (die teilweise bereits in den Maßnahmen enthalten sind, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben), z.B.:
- Parkplatzmanagement
- An- und Abreisemanagement
- Einrichtung eines Entscheidungsgremiums
- Beschreibung und Planung von Evakuierungsmaßnahmen (auch mit Durchsagetexten)
- Kriterien für Unterbrechung oder Abbruch
- Räumungskonzept
- Aufrechterhaltung eines Mindestbetriebszustandes
- Maßnahmen zur Wiedererlangung des Veranstaltungsbetriebs
- Pressearbeit
Was kann die Behörde vom Veranstalter verlangen? Hierzu stellt sich bspw. die Frage, ob die Behörde (von wem?) ein Sicherheitskonzept verlangen oder darauf Einfluss nehmen kann.
Ein Veranstalter beauftragt ein Sicherheitsunternehmen und „bestellt“ bspw. 25 Security. Was sollte bzw. muss er tun, wenn aber nicht alle Security vor Ort erscheinen? Die Antwort auf diese Frage ist komplizierter, als sie auf den ersten Blick erscheint.
Zufahrtsschutz, Maßnahmen gegen Überfahrtaten, Zuverlässigkeitsüberprüfungen, Rucksackkontrollen… wer ist für was verantwortlich? Was können Behörden fordern?
In unseren Checklisten haben wir auch eine Checkliste zum Thema Veranstaltungssicherheit.
Beachten Sie bitte, dass diese Checkliste nur eine Ideensammlung ist und nicht als vollständig verstanden werden darf.
Hier finden Sie eine Übersicht zu typischen, aber auch oft unterschätzten Risiken für die Veranstaltung, Mitwirkende, Beschäftigte und Besucher, die Sie bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung (s.o.) unterstützen kann:
Hier finden Sie einige Dokumente, Leitfäden usw. zum Thema Veranstaltungssicherheit:
- BASIGO Bausteine für die Sicherheit von Großveranstaltungen
- Merkblatt Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen (PDF) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
- Download/Infos der Stadt München zu Sicherheit bei Großveranstaltungen (mit Links)
- Leitfaden Sicherheit bei Großveranstaltungen aus Hessen (PDF)
- Leitfaden für die kommunale Praxis: Sicherheitskonzepte für Großveranstaltungen (Sachsen-Anhalt) (PDF)
- Download/Infos aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW (mit Links), es gibt mittlerweile die 2. Auflage aus 2021.


Rechtsberatung: Online oder telefonisch
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Weiterführende Links:
Veranstaltungssicherheit Checkliste Risiken Räumungskonzept Terrorabwehr