Es ist Montag, und wir starten in die Woche mit zwei Fragen aus dem Veranstaltungsrecht.
Versuchen Sie, die Frage nicht nur mit einem „ja“ oder „nein“ zu beantworten, sondern Ihre Antwort auch zu begründen. Und: Nicht immer lässt sich eine Frage mit „ja“ oder „nein“ beantworten, sondern man muss eine Antwort ausformulieren.
Unsere Antwort mit Begründung können Sie sehen, wenn Sie auf den roten Pfeil klicken.