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aus dem Eventrecht

Bußgelder auf einer Veranstaltung

Von Thomas Waetke 7. Januar 2013

Dass die Planung und Durchführung einer Veranstaltung kein Zuckerschlecken ist, dürfte bekannt sein. Dass dabei aber auch eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten ist, wird gerne verdrängt. Wir haben hier beispielhaft zusammengestellt, welche Bußgelder dem Verantwortlichen drohen können, wenn er Vorschriften nicht beachtet:

Diese Aufstellung ist natürlich weder vollständig noch berücksichtigt sie alle Eventualitäten. Sie soll aber zumindest darauf aufmerksam machen, dass es sich angesichts solch drohender Bußgelder durchaus wirtschaftlich rentieren kann, sich freiwillig an die Vorschriften zu halten. Berücksichtigt sind nur Ordnungswidrigkeiten, die zu einem Bußgeld führen können, nicht dagegen mögliche Straftaten oder zivilrechtliche Ansprüche (des Geschädigten).

Dass die Behörden die große Masse der Rechtsverstöße (z.B. Arbeitszeiten) nicht verfolgen bzw. überhaupt schon gar nicht mitbekommen bzw. kontrollieren, ist mit Blick auf die Veranstaltungssicherheit bedauerlich. Sicherlich nämlich würden manche Veranstalter das Thema Sicherheit ernster nehmen, wenn sie ab und an ein teures Bußgeld zahlen müssten.

By the way: Würden die zuständigen Stellen Rechtsverstöße konsequent verfolgen, dann hätte dies womöglich für den einen oder anderen Veranstalter noch ganz andere Folgen: Die mehrmalige Nichtbeachtung von Vorschriften kann nämlich ein Hinweis auf „Unzuverlässigkeit“ sein, was letztlich zu einem Verbot der Berufausübung führen kann.

  • Arbeitnehmerüberlassungsgesetz: Bis zu 500.000 Euro

Beispiele: Überlassung eines Leiharbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis; Schwarzarbeit; Nichtzahlung des Mindeststundenentgelt.

  • Bundesdatenschutzgesetz: Bis zu 300.000 Euro

Beispiel: Daten unerlaubt für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung  verarbeiten oder nutzen.

  • Versammlungsstättenverordnung: Bis zu 100.000 Euro

Beispiel: Nichtfreihalten der Rettungswege auf dem Grundstück, der Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, Überschreiten der Zahl der genehmigten Besucherplätze usw.

  • Einkommenssteuergesetz: Bis zu 50.000 Euro

Beispiele: Nicht rechtzeitige oder vollständige Übermittlung von Daten.

  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Bis zu 50.000 Euro

Beispiel: Werbung durch einen Telefonanruf bei Verbrauchern ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung.

  • 1. Sprengstoffverordnung: Bis zu 50.000 Euro.

Beispiel: Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

  • Gewerbeordnung: Bis zu 50.000 Euro

Beispiel: Verletzung von Vorschriften über das Reisegewerbe oder festgesetzten Veranstaltungen.

  • Jugendschutzgesetz: Bis zu 50.000 Euro.

Beispiele: Fehlender Aushang des JSchG; Gestattung des Aufenthalts von Minderjährigen.

  • Urheberrechtsgesetz: Bis zu 50.000 Euro

Beispiel: Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

  • Infektionsschutzgesetz: Bis zu 25.000 Euro

Beispiele: Nichtgestattung einer Untersuchung; Unterlassung einer erforderlichen Benachrichtigung des Gesundheitsamts.

  • Arbeitsschutzgesetz: Bis zu 25.000 Euro

Beispiel: Vorsätzliche Handlung gefährdet Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten.

  • Arbeitssicherheitsgesetz: Bis zu 25.000 Euro

Beispiele: Nichteinhaltung behördlicher Anordnung; Auskunfts- und Besichtigungsrechte werden ignoriert.

  • Baugesetzbuch: Bis zu 25.000 Euro

Beispiele: Vorlage von unrichtigen Angaben oder unrichtigen Plänen oder Unterlagen, um einen begünstigenden Verwaltungsakt zu erwirken oder einen belastenden Verwaltungsakt zu verhindern.

  • Arbeitszeitgesetz: Bis zu 15.000 Euro

Beispiele: Mindestruhezeit wird nicht gewährt; Beschäftigung über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus, Nichtführen von Mehrarbeitaufstellung.

  • Jugendarbeitsschutzgesetz: Bis zu 15.000 Euro

Beispiele: Beschäftigung von Jugendlichen über die zulässige Dauer hinaus; Nichtgewährung von Ruhepausen und Freizeit; Nichtausgleich der geleisteten Mehrarbeit.

  • BGV C1: Bis zu 10.000 Euro.

Beispiele: Unterlassene Sicherung vor herabfallenden Gegenständen; keine mindestens zwei Rettungswege aus dem Orchestergraben.

  • BGV A1: Bis zu 10.000 Euro.

Beispiele: Unterlassene Aufzeichnung von Erste-Hilfe-Maßnahmen; Unterlassung von Maßnahmen, dass Hilfe unverzüglich herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann.

  • Gaststättengesetz: Bis zu 5.000 Euro

Beispiele: Betrieb einer Gaststätte ohne Konzession; Abgabe alkoholischer Getränke an erkennbar Betrunkene.

  • Künstlersozialversicherungsgesetz: Bis zu 5.000 Euro

Beispiel: Unterlassene Meldung von Zahlungen an selbständige Künstler.

  • Arbeitsstättenverordnung: Bis zu 5.000 Euro.

Beispiele: Nichtfreihalten von Rettungswegen; Nichtzurverfügungstellung von Toilettenraum oder Pausenraum.

  • Baustellenverordnung: Bis zu 5.000 Euro.

Beispiel: Unterlassene Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes vor Einrichtung der Baustelle.

  • Ladenschlussgesetz: Bis zu 2.500 Euro

Beispiel: Übertretung der erlassenen Rechtsvorschrift über die Ladenschlusszeiten

  • Straßenverkehrsordnung: Bis zu 2.000 Euro

Beispiele: Fahren mit LKW trotz Sonntags- oder Nachtfahrverbot.

  • Ordnungswidrigkeitengesetz: Bis zu 1.000 Euro

Beispiel: Belästigung der Allgemeinheit, unzulässiger Lärm.

  • Preisangabenverordnung:

Beispiele: Unterlassenes Hervorheben des Endpreises; Preise werden nicht, nicht richtig oder nicht vollständig angegeben.

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  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck