Mit Künstlicher Intelligenz lassen sich Texte, Bilder, Videos usw. in kurzer Zeit auf ordentlichem Niveau herstellen. Das unterschätzte Problem dabei: Man weiß oftmals nicht, auf welcher Basis die KI den Text, das Bild, das Video usw. zusammengestellt hat – es kann also sein, dass sich die KI an bereits bestehende Texte, Bilder und Videos anlehnt und sie mehr oder weniger kopiert.

So kann eine Rechtsverletzung entstehen, wenn nämlich fremde Urheberrechte in den KI-generierten Ergebnissen stecken. Ob es sich tatsächlich um eine Urheberrechtsverletzung handelt, müssen in den nächsten Jahren die Gerichte klären. Für die Verwerter von KI-Ergebnissen wäre es riskant, wenn die Gerichte eine Rechtsverletzung bejahen: Denn man weiß in den seltensten Fällen (jedenfalls Stand heute) schlicht nicht, wie das KI-Ergebnis zustande gekommen ist.

KI-Stimme ist echter Stimme (zu) ähnlich

Das Landgericht Berlin hat jetzt einen Youtuber wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts eines bekannten Synchronsprechers verurteilt: Der Youtuber hat mittels KI mehrere Videos erzeugt. Nach eigenen Angaben suchte er nach einer „authentischen Stimme mit heldenhaftem Klang“ – und nicht bewusst nach der Stimme dieses Synchronsprechers.

Die KI-erzeugte Stimme war aber der Stimme des Synchronsprechers sehr ähnlich – was sich auch in den Kommentaren zu den Videos widerspiegelte.

Da der Synchronsprecher seine Zustimmung nicht erteilt hatte, bejahte das Landgericht die Persönlichkeitsrechtsverletzung und verurteilte den Youtuber zur Unterlassung und zur Zahlung einer sog. fiktiven Lizenzgebühr von 2.000 Euro pro Video.