Haftung – ein Schreckgespenst für viele Verantwortliche bei einer Veranstaltung. Man stünde ja mit einem Bein im Gefängnis, heißt es oft. Wann wer für was verantwortlich ist, habe ich an anderen Stellen schon vielfach beschrieben. Jetzt geht es aber um die Frage, wie man seine Haftung für den Fall der Fälle soweit möglich reduzieren kann.

Dazu muss man das Haftungsregime als eine ineinander verzahnte Konstruktion begreifen: Ein Baustein macht noch kein Haus, viele Bausteine ergeben eine Mauer – die aber nur stabil steht, wenn die Bausteine ordentlich aufeinander aufbauen.

1. Versicherungen

Versicherungen können helfen, einen entstandenen Schaden zu ersetzen – aber auch nur, wenn der Schaden versichert ist und die Versicherungsbedingungen eingehalten sind.

Oftmals werden die Versicherungen einmal abgeschlossen, und dann nie wieder überprüft, ob sie noch aktuell sind. Ändert sich bspw. das Portfolio des Unternehmens, können Bestandteile nicht versichert sein.

Auch können Unterversicherungen ärgerlich sein, weil man an der Versicherungsprämie sparen wollte. Aber Cyberschäden oder Vermögensschäden können schnell sehr teuer werden, da ist dann an der falschen Stelle gespart.

2. AGB / Vertrag

Ebenso wenig wie eine Versicherung sind auch Verträge bzw. AGB ein Allheilmittel. Aber: Sie können schon einen wesentlichen Ausschlag geben.

Nicht nur der richtige Vertragstyp, sondern vor allem die richtigen Inhalte können Haftung bereits erheblich reduzieren – zumindest gegenüber dem Vertragspartner.

Das betrifft nicht nur die klassische Haftungsklausel, sondern auch die Reduzierung etwaiger Gewährleistungsansprüche, Rücktrittsmöglichkeiten, (Sonder-)Kündigungsrechte, Dokumentationspflichten, Abstimmungspflichten, Best-Effort-Klauseln usw.)

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3. Datensicherheit

Vielfach liegt der Fokus auf einer Körperverletzung, es wird aber übersehen, dass eine Datenpanne nicht nur sehr ärgerlich sein kann, wenn plötzlich Daten oder Dateien verschwunden sind, sondern auch sehr teuer werden kann.

Dazu gehört nicht nur geeignete und aktuelle Software und Hardware, sondern auch Schulungen der Mitarbeiter, die ggf. mit Endgeräten im Homeoffice, in der Straßenbahn oder im Freibad sitzen…

4. Auswahl der Dienstleister und Mitarbeiter

Wer Dritte für sich arbeiten lässt, sollte diese sorgfältig auswählen und auch überwachen; nur diese Kombination – die man aber auch beweisen können muss – kann u.U. dazu führen, dass man für Fehler dieser Dritten nicht mit-haften muss.

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5. Struktur und Organisation

Ein unnötiger und leicht vermeidbarer Fall der Mithaftung ist auch die mangelnde Struktur bzw. Organisation. Erstaunlich oft erlebe ich es, dass einzelnen Personen ein wohlklingender Fachbegriff zugeordnet wird, aber niemand so recht weiß, was denn nun die Aufgabe ist.

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6. Unterweisungen

Im Arbeitsschutz und teilweise in der Versammlungsstättenverordnung sind sie gefordert: Unterweisungen der Mitarbeiter. Sie machen aber grundsätzlich immer Sinn, um möglichst viele Menschen möglichst umfassend zu informieren. Im Alltag scheitert es oft daran, dass man nicht nachweisen kann, wer konkret unterwiesen wurde, oder was die Inhalte der Unterweisung waren.

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7. Reaktionsplan

Der Reaktionsplan ist einer von mehreren Vorsorgeplänen, die man in der Schublade parat halten sollte – und die Falle des Falles schnell aktiviert werden können. Wer ist bei welchen Vorfällen für was verantwortlich? Was muss innerhalb welcher Frist erledigt werden?

8. Evaluierungen

Aus Fehlern lernen: Natürlich darf mal etwas schief gehen – aber es sollte nur einmal passieren. Es sollte also einen Lernprozess geben, in dem nach einer Veranstaltung gefragt wird, ob es Probleme gegeben hatte, die man übersehen oder falsch eingeschätzt hatte, und wie man sie künftig vermeiden kann.

Dabei sollte man die Wirkung einer dokumentierten (!) „positiven“ Evaluierung nicht unterschätzen, also dann, wenn man keinerlei Probleme oder Fehler erkannt hat: Denn man kann damit u.U. belegen, dass man trotzdem selbstkritisch blieb und vor allem keinen Anlass hatte, etwas zu verändern.

9. Meldeprozesse

Nicht nur durch das Hinweisgeberschutzgesetz, sondern allgemein sollte ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass ihm Rechtsverstöße gemeldet werden – denn nur so kann er sie für die Zukunft abstellen. So kann man seine Mitarbeiter motivieren, Fehler und mögliche Verstöße aktiv anzusprechen, zumindest aber doch bspw. an eine Mailadresse ggf. auch anonym zu melden.

In der Summe können also solche Bausteine dafür sorgen, nicht nur die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts ganz allgemein zu reduzieren, sondern auch im Schadensfall die Wahrscheinlichkeit, dass man dafür haften müsste.