Checkliste: Aufgaben des Mieters

Veranstalter in einer Versammlungsstätte?
Checkliste: Aufgaben des Mieters

Die Versammlungsstätte aus Sicht des Mieters

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier mit Blick auf die Versammlungsstättenverordnung und Mietrecht.

Rechtlicher Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Bei einer Veranstaltung, die in einer fremden Location stattfindet, ist empfehlenswert, einige typisch wichtige Dinge zu beachten und ggf. auch im Vorfeld zu klären, von denen wir hier einige aufgelistet haben.

Zur Bewertung, ob Sie an wichtige Punkte gedacht haben, klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • Grün = ist umgesetzt/geprüft,
  • gelb = die Umsetzung/Prüfung läuft,
  • rot = ist noch nicht umgesetzt/geprüft.
    • Siehe unsere Checkliste Vertragsschluss.
    • Gibt es Vorgaben / Auflagen aus dem Mietvertrag zur Nutzung?
      • z.B. Vorgaben zur Personen- und Besucherzahl?
      • z.B. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten der Location (Lärm, Aufbauzeiten, Spielzeiten, Platzbedarf, usw.)
      • Deckenlast?
      • Bodenlast?
      • Lärm (Anfahrten von LKW, Aufbau...)
      • Parken (auch für Dienstleister, Personal, Materiallieferungen)
      • Bodenverankerungen, Verklebungen?
      • Personal
      • Lagerung

    Sind Versicherungen im Mietvertrag vorgegeben? Muss zu einem bestimmten Termin ein Nachweis erfolgen?

    • Veranstaltungshaftpflichtversicherung
    • Ausfallversicherung
    • Equipmentversicherung
    • Mietsachschadenversicherung
    • Schlüsselverlustversicherung
    • Garderobenversicherung

    Zur Kategorie Versicherungsrecht »

    • Sondernutzungsgenehmigung?
    • Nutzungsänderungsgenehmigung?
    • Ausschankgenehmigung/Konzession?
    • Sonntagsfahrten?
    • Arbeiten für Arbeitnehmer am Sonntag oder Feiertag?

    Zur Kategorie Genehmigungen »

    • Gibt es im Vertrag Pflichten, dass der Mieter etwas an den Vermieter melden muss?
    • Besucherzahlen, Publikumsart
    • Pyrotechnik, Dekorationen, Aufbauten
    • Anfahrten mit LKW, Abfahrten nachts, Parken, Ladevorgänge
    • Werbemaßnahmen
    • Filmaufnahmen, Fotoaufnahmen inerhalb des Gebäudes
    • Aufbau, Abbau (Zeiten, LKW, Lärm...)
    • Bodenverankerungen, Aufhängungen (Deckenlast!)

    Sind uns/mir Aufgaben bzw. Betriebspflichten aus der Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber (Lexikon) wirksam übertragen worden?

    Wenn das der Fall ist:

    • Hat der Vermieter bestimmte Verkehrssicherungspflichten übertragen? Können wir diese wahrnehmen?
    • Muss ich im Rahmen meiner Verkehrssicherungspflicht (Lexikon) bestimmte Vorgaben der Verordnung beachten (auch wenn sie nicht anwendbar ist!)?
    • Größe, Lage
    • Toilettenanlagen
    • Küche
    • Anlieferungsmöglichkeiten
    • Parkplätze
    • Erreichbarkeit
    • Allgemein siehe die jeweilige Verordnung!
    • Bauliche Geeignetheit nach Versammlungsstättenverordnung
    • Erreichbarkeit und Aufstellflächen für Rettungskräfte
    • Landemöglichkeit für Rettungshubschrauber
    • Bewegungsflächen für Rettungskräfte (außen)
    • Brandschutzeinrichtungen
    • Rettungswege (frei und ausgeschildert)
    • (genehmigter) Bestuhlungs- und Rettungswegeplan hängt aus bzw. wurde uns zur Verfügung gestellt
    • Betreiber bzw. Veranstaltungsleiter
    • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
    • Ordnungsdienstleiter
    • Brandsicherheitswache
    • Koordination erfolgt?
    • Unterweisung erfolgt?

    Zur Kategorie Arbeitsschutz.

    • Was schreiben die Behörden bzw. Bundesländer vor?
    • Abstimmung mit dem Vermieter?
    • ggf. Abstimmung mit der örtlichen zuständigen Behörde?
    • Schutzausrüstung: Mund-Nase-Schutz, Desinfektionsmitte, Seife, Plexiglasabtrennungen...?
    • Bei Mund-Nasen-Schutz an das regelmäßige Wechseln denken > ausreichende Mengen vorhalten
    • Lüften möglich?
    • 3G-Regel=

    Zur Kategorie Infektionsschutz »

    Zur Unterseite Hygieneplan »

    Wichtig: Prüfen Sie, wer (!) aufgrund der Corona-Landesverordnung oder des Vertrages tatsächlich zuständig ist für Hygiene!

    • Sind diese Dienstleister zuverlässig?
    • Muss ich sie ggf. kontrollieren und überwachen?
    • Sind Aufgaben und Verantwortlichen eindeutig zugewiesen?
    • Muss der Vermieter über die Dienstleister informiert werden?
    • Sind die Dienstleister in Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen bzw. berücksichtigt?

    Siehe unsere Checkliste Aufbau und Abbau.

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

Und so kommen Sie an die Checkliste und die Eventrechtsnews:

  1. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
  2. Sie erhalten von uns eine E-Mail. Bestätigen Sie den darin enthaltenen Link.
  3. Sie werden direkt zur Checkliste weitergeleitet und erhalten alle 14 Tage die wichtigsten Neuigkeiten aus der Branche und Eventrechtnews in Ihr Postfach geschickt. Natürlich jederzeit abstellbar.
  • Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie gleichzeitig Ihre Einwilligung, dass Timo Schutt und Thomas Waetke (insbesondere mit ihren drei Firmen EVENTFAQ, Schutt, Waetke Rechtsanwälte, und MeinDatenschutzPartner) Ihnen Werbung (Informationen über Veranstaltungen, Gesetzesänderungen, rechtlichen Anpassungsbedarf, Angebote u.ä.) zum IT-Recht, Eventrecht und Datenschutzrecht per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg übermitteln dürfen.
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