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Checkliste
für den Betrieb
einer Versammlungsstätte

aus Sicht des Betreibers

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier mit der Checkliste „Betrieb einer Versammlungsstätte” – und zwar aus Sicht des Betreibers (aus Sicht des Mieters siehe hier).

Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Erwarten Sie einen Mieter bzw. Veranstalter in Ihrer Versammlungsstätte, ist empfehlenswert, sich über wichtige Punkte im Voraus Gedanken zu machen, hier haben wir einige Beispiele aufgelistet.

Ein wichtiger Punkt: Der Betreiber muss vom Veranstalter bestimmte Informationen bekommen, um seinen Pflichten aus der Versammlungsstättenverordnung nachkommen zu können (z.B. Dekoration, Besucherzahl…).

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Checkliste für den Betrieb einer Versammlungsstätte:

  1. Anwendbarkeit der VStättVO?
    • Bestehende und genehmigte Versammlungsstätte? Obwohl bestehend und genehmigt: Abgleich der aktuellen Gegebenheiten mit der erteilten Genehmigung und der Versammlungsstättenverordnung.
      oder
    • Nutzung einer Location die bisher nicht als Versammlungsstätte genehmigt und/oder genutzt war:
      • Abgleich der tatsächlichen Gegebenheiten mit Erfordernissen aus der Versammlungsstättenverordnung.
      • Beantragung ggf. einer Nutzungsänderungsgenehmigung.
  2. Sind die gewollten Nutzungen baurechtlich genehmigt? Eine Nutzung ist bspw. die Nutzung der Location für Konzerte = dass die Location überhaupt für Konzerte genutzt werden darf, wenn sie dafür auch vermietet/genutzt werden soll.
  3. Sind die gewollten Nutzungen anderweitig genehmigt?
    • Lärmschutzrechtlich.
    • Ggf. gaststättenrechtlich.
  4. Beachtung der Betriebsvorschriften?
    • Organisationsstruktur geschaffen und geeignet?
    • Verantwortlichkeiten für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften bekannt?
    • Ständige Anwesenheit während des Betriebs gewährleistet?
    • Bei Delegation auf Vertreter (= „Veranstaltungsleiter“): Ist diese Person geeignet?
    • Gewährleistung der Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst.
    • Veranstaltung kann abgebrochen werden, wenn für die Sicherheit notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn
    • Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.
    • Hierfür entsprechende Maßnahmen vorbereitet und ggf. geübt?
  5. Verantwortliches Personal bestellen?
  6. Unterweisung notwendig? Unterweisung des Betriebspersonals in die Sicherheitsmaßnahmen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie wiederholend. Unterweisung u.a. in…
    • Lage der Sammelplätze.
    • Verhalten im Panikfall.
    • Bedienung der Brandmelder und der Rauchabzüge ist bekannt.
    • Brandschutzordnung wird durch Aushang bekannt gemacht.
    • Teilnahme der Behörde, sofern von dort gewünscht.
    • Dokumentation der Unterweisung.
    • Vorlage der Dokumentation an Behörde, sofern angefordert.
  7. Übertragung der Betriebsvorschriften…?
    • … auf den Veranstaltungsleiter nach § 38 Abs. 2 MVStättVO bzw. der Landesverordnung?
    • … auf den sich einmietenden Fremdveranstalter nach § 38 Abs. 5 MVStättVO bzw. der Landesverordnung?
      • Übertragung muss schriftlich erfolgen.
      • Veranstalter muss mit der Versammlungsstätte und ihren technischen Einrichtungen vertraut sein.
    • … Welche Betriebspflichten sollen konkret übertragen werden?
      • Ist die Übertragung möglich?
      • Ist die Übertragung sinnvoll?
      • Kann der Delegierte die Aufgaben auch wahrnehmen?
      • Ist sichergestellt, dass der Delegierte weiß, was er konkret tun muss?
      • Ist sichergestellt, dass eine Kontrolle erfolgt, ob die Aufgaben tatsächlich wahrgenommen werden?
  8. Verhältnis zum Mieter/Veranstalter geklärt?
    • Koordination mit dem Veranstalter (Mieter)
    • Mietvertrag geschlossen?
    • Betriebspflichten auf die Veranstaltung abgestimmt?
    • Hat der Betreiber alle Informationen, die er benötigt?
  9. Betriebsvorschriften (auszugsweise)
    • Bewegungsflächen für Rettungskräfte und Feuerwehr freihalten
    • Rettungswege freihalten
    • Notausgangstüren unverschlossen halten
    • Besucherplätze nach genehmigten Bestuhlungsplan einhalten
    • Entflammbarkeit von Dekoration u.a.
    • Aufbewahrung von brennbarem Material
    • Rauchen
    • Offenes Feuer
    • Anwesenheit (s.o.)
    • ggf. Erstellung Sicherheitskonzept
    • ggf. Bestellung Ordnungsdienst
    • siehe ab § 31 ff. MVStättVO

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