Checkliste Vertragsschluss

Was gibt es vor dem Vertrag zu beachten?
Checkliste Vertragsschluss

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier aus dem Vertragsrecht mit der „Checkliste Vertragsschluss“.

Rechtlicher Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Bei einem Vertragsschluss, egal bei welcher Vertragsart, ist empfehlenswert, über bestimmte Punkte zu sprechen bzw. diese schriftlich festzuhalten. Damit lässt sich bspw. auch die Haftung reduzieren, wenn Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.

Klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • grün = erledigt.
  • gelb = wird noch erledigt.
  • rot = bisher noch nicht geklärt.
    • Ein Verbraucher?
      • Hier sind dann besondere verbraucherschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten!
      • Außerdem kann nicht mehr so freizügig vereinbart werden wie im reinen B2B-Verkehr, d.h. die Anforderungen an die Formulierungen sind noch strenger.
    • Oder Unternehmer?
    • Habe ich eine Vollmacht erhalten (schriftlich, mündlich oder konkludent)?
    • Erfasst die Vollmacht meine Tätigkeiten, also auch den Abschluss dieses Vertrages?
    • Kann ich das später beweisen?
    • Ist ein Organigramm erstellt?
    • Sind die Funktionen etwaigen Paragraphen zugeordnet?
    • Wissen die Beteiligten, was sie tun sollen/müssen/dürfen?
    • Sind alle mündlichen Absprachen schriftlich im Vertrag aufgenommen?
    • Sind alle Klauseln sorgfältig abgeglichen mit den bisherigen Vereinbarungen?
    • Stimmen alle Daten und Zeiten?
    • Summen korrekt?
    • Netto oder brutto?
    • Fälligkeiten der Zahlungen klar geregelt?
    • Pauschale oder Zeitaufwand?
    • Darf es Budgetüberschreitungen geben?
    • Bereiten Sie sich jetzt schon darauf vor, dass man im Streitfall kaum noch vernünftig miteinander redet – geschweige denn ehrlich.
    • Prüfen Sie, ob auch ein Außenstehender anhand Ihrer Formulierungen weiß, um was es geht.
    • Versteht sie mein Vertragspartner auch?
    • Im Zweifel definieren bzw. klarstellen.
    • Schauen Sie auch mal in mein Lexikon »
    • Anhang inhaltlich prüfen!
    • Können die Pflichten/Aufgaben daraus erfüllt werden?
    • Anhang ausdrucken (oder sonst speichern) und mit dem Vertrag aufbewahren.
    • Zeitlich?
    • Finanziell?
    • Personell?
    • Fachlich?
    Das „worst case“-Szenario durchspielen: Was könnte alles passieren, worüber es später Streit geben könnte? Sind diese Punkte im Vertrag enthalten und unmissverständlich geregelt?
    Beachten Sie: “Schriftform” bedeutet im Regelfall “Originalunterschrift” (also kein Fax, Mail usw.) oder elektronische Form gemäß § 126a BGB.
    • Fristen und Termine notieren.
    • Vertrag, Anlagen und Korrespondenz dazu aufbewahren.
    • Ist jemand zu informieren (Vorgesetzter, Dienstleister, Mitarbeiter usw.)?
    • Bei nachträglicher Änderung des Vertrages prüfen, ob hierfür Schriftform vereinbart wurde!

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

Und so kommen Sie an die Checkliste und die Eventrechtsnews:

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