Es ist (wieder) Montag, und wir starten in die Woche mit zwei Fragen zum Gaststättenrecht bzw. Catering.
Versuchen Sie, die Fragen nicht nur mit einem „ja“ oder „nein“ zu beantworten, sondern Ihre Antwort auch zu begründen. Und: Nicht immer lässt sich eine Frage mit „ja“ oder „nein“ beantworten, sondern man muss eine Antwort ausformulieren.
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