Wenn ein Veranstalter eine Agentur mit der Planung, Konzeption, Übernahme eines Großteils der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering beauftragt, so ist dieser Vertrag üblicherweise ein Werkvertrag.
Bei einem Werkvertrag wird ein Erfolg versprochen. Erfolg bedeutet dabei nicht „glückliche Gäste“, sondern die funktionierende Veranstaltung, das besprochene Catering, die planmäßig aufgebaute Bühne usw. – also das Ergebnis der Arbeiten muss dem vertraglich geschuldeten Ergebnis entsprechen.
Anders der Dienstvertrag: Hier wird das Bemühen geschuldet, bzw. auch Arbeit, Zeit… – ein Sicherheitsdienst bspw. schuldet nicht den Erfolg der sicheren Veranstaltung (kann er ja realistisch nicht wirklich versprechen), sondern das „Bemühen“ darum.
Die Agentur verpflichtet sich hingegen zur Ablieferung des Gesamtwerkes „Veranstaltung“.