Checkliste
für Aufgaben des Mieters
einer Location
Was muss der Mieter
bei Nutzung fremder
Venues beachten?
Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier zu den Aufgaben eines Veranstalters in fremden Räumlichkeiten (zu den Aufgaben des Vermieters siehe hier).
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.
Bei einer Veranstaltung, die in einer fremden Location stattfindet, ist empfehlenswert, einige typisch wichtige Dinge zu beachten und ggf. auch im Vorfeld zu klären, von denen wir hier einige aufgelistet haben.
Kostenfreier AGB-Check
Sie haben AGB oder Verträge und wollen wissen, ob sie rechtssicher und wirksam sind? Testen Sie unseren AGB-Check – kostenfrei und schnell!
Checkliste Aufgaben des Mieters der Location:
- Mietvertrag geschlossen?
- Siehe unsere Checkliste Vertragsschluss
- Gibt es Vorgaben / Auflagen aus dem Mietvertrag zur Nutzung?
- z.B. Vorgaben zur Personen- und Besucherzahl?
- z.B. Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten der Location (Lärm, Aufbauzeiten, Spielzeiten, Platzbedarf, usw.)
- Deckenlast?
- Bodenlast?
- Lärm (Anfahrten von LKW, Aufbau…)
- Parken (auch für Dienstleister, Personal, Materiallieferungen)
- Bodenverankerungen, Verklebungen?
- Personal
- Lagerung
- Ist der Abschluss bestimmter Versicherungen erforderlich oder empfehlenswert?
- Sind Versicherungen im Mietvertrag vorgegeben?
- Muss zu einem bestimmten Termin ein Nachweis erfolgen?
- Veranstaltungshaftpflichtversicherung
- Ausfallversicherung
- Equipmentversicherung
- Mietsachschadenversicherung
- Schlüsselverlustversicherung
- Garderobenversicherung
- Ist die Einholung bestimmter Genehmigungen erforderlich?
- Sondernutzungsgenehmigung?
- Nutzungsänderungsgenehmigung?
- Ausschankgenehmigung/Konzession?
- Sonntagsfahrten?
- Arbeiten für Arbeitnehmer am Sonntag oder Feiertag?
- Gibt es Besonderheiten, auf die der Vermieter hingewiesen werden sollte?
- Gibt es im Vertrag Pflichten, dass der Mieter etwas an den Vermieter melden muss?
- Besucherzahlen, Publikumsart
- Pyrotechnik, Dekorationen, Aufbauten
- Anfahrten mit LKW, Abfahrten nachts, Parken, Ladevorgänge
- Werbemaßnahmen
- Filmaufnahmen, Fotoaufnahmen innerhalb des Gebäudes
- Aufbau, Abbau (Zeiten, LKW, Lärm…)
- Bodenverankerungen, Aufhängungen (Deckenlast!)
- Ist die Versammlungsstättenverordnung anwendbar?
- Gibt es eine Delegation von Betreiberpflichten?
- Sind uns/mir Aufgaben bzw. Betriebspflichten aus der Versammlungsstättenverordnung vom Betreiber (siehe Delegation) wirksam übertragen worden?
- Wenn das der Fall ist:
- Bin ich mit der Versammlungsstätte und ihren Einrichtungen hinreichend vertraut?
- Welche Pflichten sind konkret übertragen worden? (Vorsicht bei pauschalen Alles-Übertragungen!)
- Siehe auch Checkliste Versammlungsstätte aus Sicht des Betreibers
- Welche Versammlungsstättenverordnung wäre dann überhaupt anwendbar?
- Erweckt der Vermieter/Betreiber den Eindruck, die Verordnung einzuhalten?
- Sind Verkehrssicherungspflicht erkannt/geprüft?
- Hat der Vermieter bestimmte Verkehrssicherungspflichten übertragen? Können wir diese wahrnehmen?
- Muss ich im Rahmen meiner Verkehrssicherungspflicht bestimmte Vorgaben der Verordnung beachten (auch wenn sie nicht anwendbar ist!)?
- Genügt die Veranstaltungsstätte den Anforderungen der Veranstaltung?
- Größe, Lage
- Toilettenanlagen
- Küche
- Anlieferungsmöglichkeiten
- Garderobe
- Parkplätze
- Erreichbarkeit
- Allgemein siehe die jeweilige Verordnung!
- Bauliche Geeignetheit nach Versammlungsstättenverordnung
- Erreichbarkeit und Aufstellflächen für Rettungskräfte
- Landemöglichkeit für Rettungshubschrauber
- Bewegungsflächen für Rettungskräfte (außen)
- Brandschutzeinrichtungen
- Rettungswege (frei und ausgeschildert)
- (genehmigter) Bestuhlungs- und Rettungswegeplan hängt aus bzw. wurde uns zur Verfügung gestellt
- Sind mir die wichtigen Personen des Vermieters bekannt?
- Betreiber bzw. Veranstaltungsleiter
- Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik
- Ordnungsdienstleiter
- Brandsicherheitswache
- Sind arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen des Vermieters bekannt?
- Koordination erfolgt?
- Unterweisung erfolgt?
- Habe ich Pflichten aus dem Mietvertrag bei Bedarf wirksam an meine Dienstleister weitergegeben?
- Sind diese Dienstleister zuverlässig?
- Muss ich sie ggf. kontrollieren und überwachen?
- Sind Aufgaben und Verantwortlichen eindeutig zugewiesen?
- Muss der Vermieter über die Dienstleister informiert werden?
- Sind die Dienstleister in Arbeitsschutzmaßnahmen einbezogen bzw. berücksichtigt?
- Aufbau und Abbau geplant und vorbereitet? Siehe unsere Checkliste Aufbau und Abbau
Wir schulen Ihre Mitarbeiter!
Egal ob 1 Stunde, 1 Tag oder 1 Woche. Egal ob online oder bei Ihnen im Unternehmen. Egal ob zum Thema Datenschutz, zu Haftungsfragen, zum Urheberrecht, zur VStättVO oder über Grundlagen des Eventrechts usw.
Weiterführende Links: