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Muss der Freie Mitarbeiter Arbeitsschutz beachten?

Muss der Freie Mitarbeiter Arbeitsschutz beachten?

Von Thomas Waetke 12. Mai 2011

Kann der Freie Mitarbeiter mit Blick auf den Arbeitsschutz machen, was er will? Wie lange darf er arbeiten? Muss er einen Helm tragen?

Grundsätzlich (es gibt Ausnahmen!) kann der Freie Mitarbeiter wie ein Selbständiger machen, was er will. Er darf 15 Stunden am Stück arbeiten, wenn er meint, es zu müssen.

Ist aber die Baustellenverordnung anwendbar, muss er sich aber ausnahmsweise an den Arbeitsschutz halten (siehe § 6 BaustellVO), soweit der Arbeitsschutz bei Anwesenheit von Beschäftigten relevant ist. Beispiel: Er muss einen Helm tragen; sind aber gesichert keine Arbeitnehmer (mehr) anwesend, kann er den Helm wieder abnehmen. Damit sollen auf einer Baufstelle die Beschäftigten geschützt werden damit sie sich kein schlechtes Beispiel an den Selbständigen nehmen.

Auch können Veranstalter und Freier Mitarbeiter die Anwendung von bestimmten Vorschriften auch vertraglich vereinbaren.

Achtung!
Der Freie Mitarbeiter sollte prüfen, inwieweit in seinen Unfall-/Krankenversicherungsverträgen eine Pflicht besteht, sich an die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften (UVV) zu halten, damit er bei seiner eigenen Versicherung nicht den Versicherungsschutz riskiert. In so manchen Versicherungsverträgen gilt nämlich die Einhaltung der UVV als Obliegenheit – d.h. dass die Versicherung bei einem Schadensfall nicht zahlen muss, wenn der Schaden durch die Nichtbeachtung einer UVV herbeigeführt wurde.

Und selbstverständlich: Wenn der Freie Mitarbeiter Arbeitnehmer beschäftigt, muss er ihnen gegenüber natürlich Arbeitsschutz gewährleisten. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen Minijobber oder einen Vollzeit-Angestellten handelt.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Mitarbeiter beim Bühnenaufbau: © Olivier Tuffé - Fotolia.com