Haftung – sie nicht sehr beliebt, jeder will sie gerne loswerden.
Wie das im Vertragsrecht gehen kann, zeige ich jetzt:
Die gesetzliche Situation
Wer einen Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, haftet dafür:
- § 280 BGB als vertragliche Haftungsgrundlage
- § 823 BGB als gesetzliche Haftungsgrundlage
Es macht dabei keinen Unterschied, ob man den Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig verursacht: Man zahlt trotzdem den vollen Schaden.
Es gibt also “drei” Verschuldensmaßstäbe:
- leichte Fahrlässigkeit
- grobe Fahrlässigkeit
- Vorsatz
Und es gibt drei verschiedene Schadensarten:
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Personenschäden
Die vertraglichen Möglichkeiten
Solange nicht tatsächlich einen ausverhandelten Individualvertrag schließt, handelt es sich bei Haftungsklauseln typischerweise um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die sich am strengen AGB-Recht orientieren müssen – siehe u.a. § 309 Nr. 7 BGB. Es muss also zwischen den verschiedenen Schadensarten und den verschiedenen Verschuldensmaßstäben differenziert werden. Kurz: Man kann im Ergebnis nur die leichte Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden wirksam ausschließen bzw. begrenzen.
Unwirksam sind also kurze Klauseln wie z.B.:
- “Eltern haften für ihre Kinder.”
- “Keine Haftung für die Garderobe.”
- “Der Vermieter haftet nicht für vom Mieter eingebrachte Gegenstände.”
Unwirksam sind auch umgekehrte Haftungsklauseln unwirksam wie z.B.:
- “Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil.”
- “Der Mieter ist selbst verantwortlich für von ihm eingebrachte Gegenstände”
Auch durch die Hintertür kann eine Haftung nicht wirksam ausgeschlossen werden, wie z.B.:
- “Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von jeglicher Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen.”
In allen diesen Beispielsfällen fehlt die eingangs erwähnte Differenzierung.
Die Folge:
Es gilt dann nicht mehr die missglückte, unwirksame Haftungsklausel, sondern wieder die gesetzliche Regelung = wieder die volle Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit.
Ich bitte um Verständnis, dass/wenn ich hier keine korrekte Haftungsklausel vorformuliere: Mit der Vertragsgestaltung verdiene ich als Anwalt mein Geld :-) wenn Sie einen Vertrag benötigen, dann melden Sie sich gerne: info@eventfaq.de, oder wenn Sie schon einen Vertrag bzw. AGB haben, können Sie diese von mir unverbindlich checken lassen: Nutzen Sie dazu dann unseren AGB-Check.
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