Urheberrecht

Im Urheberrecht wird der Urheber massiv geschützt vor Ausbeutung und einem gierigen Verwerter: Üblicherweise will ein Verwerter möglichst viele Rechte an sich ziehen, aber nur wenig dafür bezahlen. Zudem geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Verwerter eine stärkere Verhandlungsposition als der Urheber hat. Diesem Ungleichgewicht begegnet der Gesetzgeber mit einer Reihe von strengen Regelungen zu Gunsten des Urhebers.

Das Urheberrecht wartet mit einigen Überraschungen auf, die es so nur im Urheberrecht gibt.

Ein Beispiel: Der Verwerter kann sich nicht auf gutgläubigen Erwerb berufen, wenn er bspw. ein Foto von seiner Werbeagentur verwendet, die aber nicht die richtigen Rechte beschafft hat.

zur Themenseite Urheberrecht

Alle Bog-Beiträge zum Urheberrecht:

Einwilligung*
Scroll to top