Kreativität kann wertvoll sein. Mit Musik, Texten, Fotos, Skulpturen usw. kann und möchte man Geld verdienen, wenn man die Kreativität zum Beruf gehört. Hier beraten wir bspw. Urheber, Texter, Fotografen, Filmemacher usw., aber kaum einer weiß, welche Rechte er eigentlich hat und merkt oft nicht, dass er über den Tisch gezogen wird.
Gründet man ein Unternehmen oder erfindet man eine Veranstaltung neu, dann denkt man sich auch einen Namen aus. Auch Namen können wertvoll sein bzw. werden – auch sie können daher gesetzlich geschützt sein:
- Die „Location“ hat einen Namen, z.B. „Goldener Hirsch“ oder „Event Arena“.
- Die Veranstaltung heißt „Event Arena“
Es kommt oft genug zum Streit, wem der Name gehört, wenn an der Namensfindung mehrere Personen beteiligt waren, die Location oder die Veranstaltung verkauft wird, die Gesellschafter sich trennen usw.
Es macht Sinn, diese Frage zu regeln: Was passiert mit dem Namen, wenn
- ein Gesellschafter die Gesellschaft, die Namensträger ist, verlässt?
- sich die Gesellschaft auflöst?
- Kooperationspartner zusammen eine Veranstaltung und/oder den Namen entwickeln und
- die Veranstaltung zu Ende ist
- sich die Partner trennen, aber einer den Namen weiter nutzen will
Soll es finanzielle Ausgleiche geben, wenn ja, in welcher Höhe bzw. wie lange?
Schon bei der Entwicklung eines Namens kann eine solche Regelung sinnvoll sein.

