Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung kommt bei Veranstaltungen öfter vor, als man denkt. Daher ist für Veranstalter, Agenturen und Dienstleister wichtig, die Voraussetzungen zu erkennen, aber auch die Risiken.

Ein Beispiel: Weit verbreitet ist, dass Veranstalter sich das Personal für den Aufbau einer Bühne selbst am Markt beschaffen und dann an den beauftragten Bühnenbauer „weitergeben“. Das kann aber eine verbotene Kettenüberlassung sein.

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