„Schuster bleib´ bei deinen Leisten“ – ein Motto, das man als Dienstleister manchmal vergisst. Und schon so manche Mandanten sind böse darüber gestolpert. Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz veranlasst mich, nochmal auf das Problem aufmerksam zu machen. Oft genug haben Dienstleister bspw. Verträge ihres Kunden „geprüft“ oder gar Klauseln vorformuliert – und sich später gewundert, wenn der Kunde einen Schaden erlitten hat und plötzlich mit Schadenersatzforderungen vor der Tür stand.

Erfahrungsgemäß kann ich dabei zwei Ursachen für das Problem ausmachen:

  • Man weiß nicht, dass man gerade seine Grenzen überschreitet.
  • Man glaubt, das notwendige fremde Fachwissen zu haben.

Ich bin Anwalt und schreibe hier über juristische Themen, daher geht es mir jetzt hier um die Abgrenzung von erlaubter zu unerlaubter Rechtsdienstleistung durch Nicht-Juristen.