Man findet ein schönes Foto im Internet, in der firmeneigenen Datenbank bzw. auf dem Server, oder bei einer Bildagentur. Bevor man dieses schöne Foto aber verwertet, sollten einige Dinge beachtet werden, damit das Foto am Ende nicht unnötig teurer wird – bspw. durch eine Abmahnung.

Es muss sichergestellt sein, dass

  1. man vom richtigen Rechteinhaber
  2. die erforderlichen Rechte erhält: Im Urheberrecht gibt es nämlich keinen gutgläubigen Erwerb;
  3. das auch für Elemente gilt, die im Foto erkennbar sind. D.h. die Rechte müssen nicht nur vom Urheber des Fotos insgesamt geprüft werden, sondern auch ggf. von Urhebern der abgebildeten Werke;
  4. und bei erkennbaren Menschen geprüft wird, ob datenschutzrechtlich das Foto verwendet werden darf (weil bspw. das Gesicht ein personenbezogenes Datum ist).

Urheberrecht

Das bedeutet für Sie mit Blick auf Ziffer 1:

  • Wenn Sie irgendwo bspw. ein Bild kaufen um es nicht privat zu nutzen, müssen Sie (!) prüfen, ob Sie die erforderlichen Rechte auch wirklich haben. Auf Zusagen bspw. von der beauftragten Werbeagentur usw. dürfen Sie sich dabei theoretisch nicht verlassen: In der Praxis hinterfragt man das oftmals nicht, aber wer sich nicht selbst vergewissert, haftet für eine etwaige Rechtsverletzung und kann sich nicht damit entlasten, man habe das Foto ja von seiner Werbeagentur bekommen und dachte, dass die sich darum gekümmert hätte.
  • Erwerben Sie das Bild von jemandem, der in Wahrheit gar nicht Rechteinhaber ist, so konnten Sie selbst auch niemals Rechteinhaber werden. Das heißt, dass Sie das Bild unerlaubt nutzen, da ja der wahre Rechteinhaber keine Zustimmung erteilt hat.
  • Der wahre Rechteinhaber kann Sie also, wenn er von der unerlaubten Nutzung erfährt, abmahnen.

Wenn Sie nun den richtigen Rechteinhaber gefunden haben, brauchen Sie noch (Ziffer 2.) die erforderlichen Rechte. Das bedeutet für Sie:

Sie müssen sich überlegen,

  • wofür Sie das Foto verwenden wollen,
  • wie lange,
  • ob Sie das Foto online und/oder print verwenden wollen,
  • ob Sie das Foto bearbeiten wollen,
  • ob Sie das Foto an Dritte weitergeben wollen (z.B. Sponsoren)

Daraus ergeben sich dann die notwendigen Rechte, die Ihnen der Rechteinhaber einräumen muss. Es kommt dabei nicht darauf an, diese Rechte korrekt juristisch zu bezeichnen (z.B. „Verbreitungsrecht“ nennt man das Recht, das Foto bspw. im Flyer abgedruckt zu verbreiten; es reicht aus, zu formulieren, dass man das Foto in Flyern abdrucken wolle, die in einer Stückzahl XY in der Region YZ verteilt würden).

Bedenken Sie: Je mehr Rechte Sie sich beschaffen, desto eher hat der Urheber ein finanzielles Nachforderungsrecht. Und: Bei Lizenzierungen ab dem 01.07.2022 sind die Verwerter proaktiv zur Auskunft an die Urheber verpflichtet.

Datenschutz

Datenschutzrechtlich müssen Sie prüfen, ob personenbezogene Daten erkennbar sind, z.B. Gesichter. Dann kommt das komplette Besteck der DSGVO auf Sie zu = so, als ob Sie bspw. auch eine Mailadresse eines Kunden speichern würden:

  1. Wer ist verantwortlicher Datenverarbeiter?
  2. Zu welchen Zwecken werden die Daten verarbeitet?
  3. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Datenverarbeitung? Nur, weil der Fotograf sich eine Einwilligung beschafft hat, bedeutet das ja noch nicht, dass Sie sich auch auf die Einwilligung stützen dürften!
  4. Müssen die Betroffenen = die erkennbaren Personen mittels einer (ggf. nachträglichen) Datenschutzerklärung informiert werden?