Was ist eine „verbindliche Option“? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht München befassen müssen: Mehrere Festzeltbetreiber des Oktoberfests in München hatten eine Berliner Eventagentur verklagt, weil diese Tischreservierungen angeboten hatte – obwohl gar nicht sicher ist, ob das Oktoberfest 2022 stattfinden wird. Man warf der Agentur Irreführung der Verbraucher bzw. der potentiellen Kunden vor. Die Agentur wehrte sich mit dem Argument, dass man farblich hervorgehoben darauf hinweise, dass es sich um einen „verbindlichen Optionserwerb“ handeln würde.

Das Landgericht München hat nun eine Irreführung bestätigt und den Klagen stattgegeben: Der Begriff „verbindlich“ vermittle den Eindruck, dass ein Kauf von Oktoberfesttickets bei der Agentur möglich und vor allem verbindlich sei. Da aber die Agentur aktuell keinen Anspruch auf eine Reservierung verschaffen könne, sei das Angebot irreführend.

Das Problem bei Werbeaussagen kommt oft vor: Drückt sich der Werbende unmissverständlich genug aus, damit klar ist, was seine Kunden erwarten dürfen? Das Problem kennen wir übrigens auch aus dem Vertragsrecht: Auch im Vertrag werden manchmal Worte verwendet, die ggf. missverstanden werden können: Bspw. die „Reservierung“… ist sie verbindlich, oder nur eine Option?

Egal ob beim Vertrag oder in der Werbung: Wenn es um die Frage geht, ob eine Formulierung rechtswidrig ist, kommt es auf das Verständnis des objektiven Empfängers an. Es macht also einen Unterschied, an welche Zielgruppe man sich richtet:

  • In der Werbung: Versteht die Zielgruppe bspw. den Witz oder die Überspitzung?
  • Im Vertrag: Versteht der durchschnittliche Vertragspartner bspw. den Fachbegriff? Innerhalb der eigenen Berufsgruppe kann man eher mit Fachbegriffen arbeiten, als gegenüber unerfahrenen Kunden.

Warum sollte man auf Rechtskonformität achten? Verstöße im Werberecht oder Missverständnisse im Vertrag können teuer werden. Bei der sog. unlauteren Werbung drohen Abmahnungen, Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche; Missverständnisse im Vertrag können zum Verlust von Ansprüche führen, aber auch zu einem erweiterten Pflichtenkreis (dümmstenfalls ohne Bezahlung). Ist man selbst Dienstleister, droht natürlich auch Ärger mit dem Kunden… Also: Vorsorge ist günstiger als Nachsorge.