Übergabeprotokoll kann Streit vermeiden. Das ist eine einfache Regel, aber es ist nicht so einfach, ein vernünftiges Übergabeprotokoll zu erstellen.

Hat der Veranstalter eine Location gemietet, muss der Vermieter diese an ihn zum vereinbarten Zeitpunkt und im vereinbarten Zustand überlassen. Genauso ist das auch bei mobilen Sachen, wie z.B. Veranstaltungstechnik.

Daher kommt es zunächst darauf an, dass Zeitpunkt und Zustand auch vereinbart wurden. Zum „Zustand“ einer Location gehört bspw. auch, dass sie für die geplante Veranstaltung grundsätzlich geeignet ist. Übrigens muss der Vermieter die Mietsache für die Dauer des Mietvertrages im vereinbarten Zustand halten – dazu kann dann auch eine Zwischenreinigung gehören, soweit diese nicht wirksam auf den Mieter delegiert wurde.