Mietvertrag Checkliste: Miete einer Location

Miete von Versammlungsstätten
Mietvertrag Checkliste: Miete einer Location

Mietvertrag Checkliste: Der Location-Mietvertrag

Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier aus dem Mietrecht.

Rechtlicher Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass die Checklisten keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben, da sie natürlich nicht jede in Betracht kommende Veranstaltungsart und Konstellation abdecken können. Sie beziehen sich nur auf einige rechtlich relevante Themen und ersetzen keine Rechtsberatung.

Mietet der Veranstalter eine Location für seine Veranstaltung, ist empfehlenswert, u.a. über folgende Punkte mit dem Vermieter zu sprechen bzw. diese schriftlich festzuhalten.

Zur Bewertung, ob Sie an wichtige Punkte gedacht haben, klicken Sie einfach in die Kreise neben den Fragen:

  • Grün = ist umgesetzt/geprüft,
  • gelb = die Umsetzung/Prüfung läuft,
  • rot = ist noch nicht umgesetzt/geprüft.

    Siehe zunächst die Checkliste Verträge schließen.

    • Was genau ist erforderlich?
    • Was genau verlangt der Künstler? Ist das in Mietvertrag berücksichtigt?
    • Was wird benötigt (für Technik, Aufbau, Zufahrten usw.).
      • Saal, Halle, Gelände
      • Garderobenräume
      • Mobiliar (Garderobenständer, Stühle, Tische usw.)
      • Küche, Geschirr
      • Toiletten
      • Parkplätze
      • Außenanlagen
      • Sonstige Räume
    • Netto, brutto?
    • Was genau ist in der Miete enthalten?
    • Strom
    • Wasser, Abwasser
    • Personal der Location (z.B. Hausmeister, Elektriker etc.)
    • Endreinigung, Zwischenreinigung
    • Technik
    • Aufbauzeiten, Abbauzeiten
    • Sonstiges Zubehör
    • Fälligkeit der Miete und Nebenkosten
    • Frist notiert?
    • Wie ist zu bezahlen? Vorkasse, Bar, Überweisung…
    • Beträge in die Kalkulation einsetzen und überwachen
    • Wann findet die Übergabe statt?
    • Gibt es ein Übergabeprotokoll?
    • Aufbauzeit berücksichtigt?
    • Abbauzeit berücksichtigt?
    • Sind diese Zeiten an die Dienstleister kommuniziert?
    • Möchte/soll/muss der Vermieter auf Werbemitteln genannt werden?
    • Muss der Mieter Werbematerialien dem Vermieter zur Freigabe vorlegen?
    • Information dazu vom Betreiber aus Erfahrungswerten?
    • Ergeben sich aus dem Vertrag/AGB Besonderheiten?
    • Stimmt maximal zulässige Besucherzahl mit der Kalkulation überein (bzgl. Verkauf von Eintrittskarten)?
    • Maße der Stühle des Bestuhlungsplans stimmen mit Maßen der vom Veranstalter genutzten Stühle überein?
    • Stimmen die Vorgaben mit eigenen Berechnungen überein?
    • Gibt es abweichende Auflagen der Behörde?
    z.B. Rettungswegeplan, Flucht- und Rettungsplan, Feuerwehrplan...

    Wichtig: Prüfen Sie das, in den Bundesländern ist diese Frage unterschiedlich geregelt.

    Die Landesverordnungen finden Sie über unsere Deutschlandkarte verlinkt.

    • Info an Ordnungsdienst
    • Info an Sanitätsdienst

    Ausführliche Informationen finden Sie in der Kategorie Lärmschutz.

    • Wer ist für was verantwortlich?
    • Sind dem Veranstalter als Mieter die Betriebspflichten aus der Versammlungsstättenverordnung wirksam übertragen worden?
    • Gibt es Vorgaben des Vermieters?
    • Befestigungen, Windschutz
    • Brandschutz: Abstimmung mit dem Vermieter/Betreiber erforderlich oder zweckmäßig?
    • Müll, Entsorgung geregelt?
    • Wer bestellt und wer bezahlt welches Personal?
    • Ist das eine Arbeitnehmerüberlassung?
    • Ist das ein Dienstvertrag?
    • Wer organisiert die Garderobe?
    • Garderobenversicherung?
    • Wer organisiert den Parkplatz?
    • Wer ist für Schneeräumen und Streuen zuständig?
    • Parkplatz ausgeschildert und beleuchtet?
    • Bewachung?
    • Wer ist für was zuständig?
    • Ergeben sich Genehmigungspflichten aus dem Vertrag?
    • Ergeben sich Fristen aus dem Vertrag, bspw. um eine Genehmigung vorzulegen?

    Zur Kategorie Genehmigungen »

    Zum Begriff Hausrecht »

    • Wann genau?
    • An wen?
    • Gibt es ein Rück-Übergabeprotokoll?
    • Wer übernimmt die Endreinigung?
    • Was muss in den Ursprungszustand versetzt werden (z.B. Boden, Rasen)?
    • Kosten
    • Bearbeitungsdauer
    • Was schreiben die Behörden bzw. Bundesländer vor?
    • Wer übernimmt was, bzw. wer muss was übernehmen?
    • Gibt es eine Ausstiegs-Strategie bei Verschärfungen der Auflagen?
    • Gibt es eine Ausstiegs-Strategie bei neuerlichen Verboten oder Empfehlungen zur Absage oder massenhaften Absagen von Teilnehmern?

    Zur Kategorie Infektionsschutz »

    Zur Unterseite Hygieneplan »

    • Feststellungen im Übergabeprotokoll
    • Abschluss einer Mietsachschadenversicherung
    • Muss diese dem Vermieter vorgelegt werden?
    • Ist die Frist zur Vorlage notiert?
    • Fristen?
    • Hausrecht
    • Maßnahmen außerhalb der Location

    Zum Begriff Ambush Marketing »

    • Zur Verjährung (Fristen notieren!)
    • Zur Mängelhaftung

Checkliste und Eventrechtnews erhalten

Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.

Und so kommen Sie an die Checkliste und die Eventrechtsnews:

  1. Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.
  2. Sie erhalten von uns eine E-Mail. Bestätigen Sie den darin enthaltenen Link.
  3. Sie werden direkt zur Checkliste weitergeleitet und erhalten alle 14 Tage die wichtigsten Neuigkeiten aus der Branche und Eventrechtnews in Ihr Postfach geschickt. Natürlich jederzeit abstellbar.
  • Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie gleichzeitig Ihre Einwilligung, dass Timo Schutt und Thomas Waetke (insbesondere mit ihren drei Firmen EVENTFAQ, Schutt, Waetke Rechtsanwälte, und MeinDatenschutzPartner) Ihnen Werbung (Informationen über Veranstaltungen, Gesetzesänderungen, rechtlichen Anpassungsbedarf, Angebote u.ä.) zum IT-Recht, Eventrecht und Datenschutzrecht per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg übermitteln dürfen.
  • Diese Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Alle Infos zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Revocation-Optiom(erforderlich)
Alle Details entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):