Will man beurteilen, ob ein freier Mitarbeiter scheinselbständig ist oder wirklich „frei“, kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an: Jeder Einzelfall kann im Detail feine Unterschiede aufweisen, was die Sache im Alltag so kompliziert macht.
Häufig taucht dabei die Frage auf, ob es kritisch sein kann, wenn ein Freier Mitarbeiter aufgrund der zeitlichen Vorgaben des Veranstaltungsablaufs (Aufbaubeginn, Veranstaltungsbeginn, Meetings mit den Gewerken usw.) nicht mehr „frei“ disponieren kann, wann er was macht.
Grundsätzlich ist natürlich die zeitliche (und auch örtliche) Vorgabe ein Indiz für eine mögliche Scheinselbständigkeit. Das Indiz wird aber eher schwach bewertet, wenn diese Vorgaben nicht rein organisatorisch vom Auftraggeber kommen, sondern auf „Sachzwängen“ beruhen, denen alle anderen Dienstleister auch unterworfen sind.
Beispiele:
- Die Bauabnahme findet um 14 Uhr statt, alle wichtigen Dienstleister und auch der „Freie“ müssen anwesend sein.
- Veranstaltungsbeginn ist 20 Uhr.
Aber: Wenn der Auftraggeber interne Besprechungen, an denen der Freie Mitarbeiter neben den Arbeitnehmern des Auftraggebers anwesend sein muss, kann das kritisch werden. „Kritisch“ heißt dabei aber nicht, dass es dann automatisch zur Scheinselbständigkeit kommt, sondern dass dieses Indiz im Rahmen der Gesamtschau aller Indizien ggf. mehr gewichtet wird.