Vor dem Bundesverfassungsgericht fand gestern die mündliche Verhandlung über die Erstattung von Polizeikosten bei einem Hochrisikospiel in Bremen statt, die Bremen der Deutschen Fußballliga (DFL) in Rechnung gestellt hatte.

Die DFL bemängelt das Gesetz, auf das die Kostenrechnung basiert, als zu unbestimmt. Vor allem die Höhe der Gebühr lasse sich im Vorfeld nicht berechnen. Bremen hingegen argumentiert, dass die Gebühren eine gerechte Lastenverteilung für Hochrisikospiele darstellen, die das Bundesland viele hundertausende Euro kosten, die ansonsten der Steuerzahler zahlen müsse. Ohne den Schutz der Polizei könnten derlei Spiele gar nicht sicher stattfinden.

Die DFL hält dagegen, dass viele Einsätze der Polizei außerhalb des Stadions erfolgen würden, und nicht im Stadion selbst. Das Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit Bremen Recht gegeben und entschieden, dass diese Aufwendungen auch außerhalb des Stadions der DFL zuzurechnen seien.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in einigen Monaten erwartet. Das streitgegenständliche Gesetz aus Bremen bezieht sich nicht explizit nur auf Fußballspiele, sondern richtet sich generell an Veranstalter,

die eine gewinnorientierte Veranstaltung durchführen, an der voraussichtlich mehr als 5.000 Personen zeitgleich teilnehmen werden, wenn wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird. Die Gebühr ist nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht.