Polizeirecht

Das Polizeirecht ist Landesrecht und regelt Befugnisse der Polizei bzw. Ordnungsbehörden, auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen (z.B. die Zuverlässigkeitsüberprüfung von Mitarbeitern bei Großveranstaltungen, Anzeigepflichten, Auflagen zur Sicherheit der Veranstaltung usw.).

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