Auf einer Veranstaltung gibt es mehrere Beteiligte, vom Veranstalter über Dienstleister bis zum Besucher. Und jeder erwartet etwas von den anderen. Die Frage ist: Was darf man erwarten?
Pflichten, Rechte und Ansprüche können sich ergeben aus:
In diesem ersten Teil der Trilogie schauen wir uns die Pflichten, Rechte und Ansprüche aus den Gesetzen genauer an.
Es gibt in Deutschland mehrere tausend Gesetze und Verordnungen, teilweise vom Bund, teilweise von den Bundesländern; dort finden sich hunderttausende Paragraphen… für Veranstaltungen gibt es insbesondere ca. 200 Regelwerke.
Wenn man einen Vertrag schließt, dann bilden die Gesetze die Basis des Vertrages.
In den Gesetzen finden sich vielerlei Regelungen, wer was darf und wer was nicht darf. Wann muss die Miete bezahlt werden? Was passiert bei einer Kündigung? Was passiert bei Höherer Gewalt? und vieles mehr. Nicht immer „gefallen“ einem Vertragspartner diese Regelungen, dann kann er in gewissen Schranken eine vertragliche Regelung vereinbaren, die vom Gesetz abweicht.
Also immer dann, wenn eine vertraglich vereinbarte Regelung nicht vorhanden ist oder unwirksam ist, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Beispiel: Wenn die Vertragspartner nichts zur Höheren Gewalt geregelt haben, dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 275, 325, 346 BGB): Kein Vertragspartner muss etwas leisten (bekommt aber im Gegenzug auch nichts), der Vertrag wird rückabgewickelt.
Sind auch gesetzliche Regelungen nicht vorhanden, müssen die Gerichte quasi nach eigenem Gutdünken entscheiden.
Gesetzliche Bestimmungen greifen aber auch, wenn es keinen Vertrag gibt: Beispielsweise wenn ein Besucher von einem Lautsprecher getroffen wird, den kurz zuvor ein Veranstaltungstechniker aufgehängt hat. Die beiden haben keinen Vertrag miteinander geschlossen – aber auch das Gesetz verbietet es, eine andere Person zu verletzen. In § 823 BGB findet sich eine Regelung, wie man damit umgeht (sog. unerlaubte Handlung).