Der Veranstalter des Festivals „Jamel rockt den Förster“ hat sich im Wege eines verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens gegen einen Gebührenbescheid der Gemeinde über ca. 7.800 € gewehrt, das Verwaltungsgericht hat den Antrag jetzt zurückgewiesen – aber für das anschließende Hauptsacheverfahren bereits wichtige Argumente gegen die Gebühren mitgeliefert.
Streit um Nutzungsgebühren
Die Gemeinde Gägelow forderte vom Veranstalter erstmals Gebühren für die Nutzung des gemeindeeigenen Veranstaltungsgeländes. Der Veranstalter wollte im Eilverfahren vor Gericht erreichen, weiterhin kostenfrei das Gelände nutzen zu dürfen.
Die Gemeinde hatte für das alljährlich stattfindende Festival für die vierwöchige Nutzung 70 Cent je Quadratmeter Nutzungsgebühr berechnet.
Der Veranstalter scheiterte letztlich an einer Besonderheit des Eilverfahrens: Würde eine Eilentscheidung (die manchmal binnen Stunden ergehen kann) zu sehr die Rechte der unterlegenen Partei beeinträchtigen können, wird die Streitfrage in das sog. Hauptsacheverfahren „verschoben“: Bevor das Gericht also auf zu vager Rechtsbasis eine vorschnelle Entscheidung trifft, soll die Streitfrage in aller Ruhe im Rahmen eines gewöhnlichen Verfahrens entschieden werden.
Die Juristen formulieren das so: Es soll keine Vorwegnahme der Hauptsache geben. Und das war hier der Fall: Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag ab, weil erst im Hauptsacheverfahren geprüft werden müsse, ob die Erhebung von Gebühren rechtmäßig ist.
Ist das Festival eine Versammlung?
Das Gericht deutete auch die Streitfrage an: Es könnte sich bei dem Festival nämlich um eine Veranstaltung handeln, die unter den Grundrechtsschutz aus Art. 8 des Grundgesetzes (nämlich die Versammlungsfreiheit) falle. Für eine Versammlung könnte entgegen der Auffassung der Gemeinde die Gesamtschau der Merkmale der Veranstaltung sprechen: Es gebe sowohl Elemente einer Konzert- und Tanzveranstaltung als auch einer öffentlichen politischen Meinungskundgebung, so das Gericht. Und: Sei kein Übergewicht einer der beiden Tendenzen festzustellen, sei die Veranstaltung wie eine Versammlung zu behandeln. Die Folge wäre, dass die Gemeinde das Gelände dann eben kostenfrei überlassen müsste.
Kommunalrechtlicher Nutzungsanspruch?
Hinzu komme, dass die Flächen in der Vergangenheit bereits wiederholt für politische Veranstaltungen überlassen wurde, so dass daraus eine „bindende Übung“ in Art einer öffentlichen Einrichtung entstanden sein könnte.
Hintergrund des Festivals
In das Dorf Jamel in Mecklenburg-Vorpommern zogen mehrere Familien und Personen aus der rechtsradikalen Szene. Das Festival bedeutet seit 2007 Gegenwehr gegen diese Vereinnahmung und soll den Nazis demonstrieren, dass ihnen „demokratischer Gegenwind“ entgegen bläst, heißt es auf der Website des Veranstalters.
Hintergrund zum Eilverfahren
Eilverfahren sollen schnellen Rechtsschutz gewähren. So kann bspw. ein Veranstalter am Freitag vor dem Veranstaltungswochenende einen Antrag bei Gericht einreichen, wenn er am Donnerstag den Auflagenbescheid erhalten hat, gegen den er sich wehren will. Grundsätzlich kann das Gericht dann bereits am Freitag oder auch am Samstag eine Entscheidung treffen. Solche Eilverfahren sind aber nicht ohne: Denn der Antragsteller muss binnen kürzester Zeit einen perfekten Schriftsatz bei Gericht einreichen, der das Gericht davon überzeugt, binnen weniger Stunden eine vorläufige Entscheidung zu treffen. Lesen Sie mehr dazu in unserem Beitrag Was ist ein Eilverfahren?