Checkliste: Vertrag zwischen Veranstalter und Eventagentur
Vertrag zwischen Veranstalter und Eventagentur
Mit unseren Checklisten möchten wir eine Hilfestellung geben, hier aus dem Vertragsrecht mit einer Checkliste für das Verhältnis zwischen einem Veranstalter und einer Eventagentur.
Rechtlicher Hinweis:
Beauftragt der Veranstalter eine Eventagentur mit der Planung und Durchführung, ist empfehlenswert, u.a. über folgende Punkte mit der Agentur zu sprechen bzw. diese schriftlich festzuhalten. Vorsicht davor, fremde Verträge bspw. aus dem Internet zu kopieren: Abgesehen davon, dass diese urheberrechtlich geschützt sein können, lässt sich für den Laien oftmals die Qualität nicht einschätzen. Wie alt ist die Vorlage? Wie professionell wurde sie erstellt? Hat es seitdem Gesetzesänderungen oder neue Urteile gegeben? Und passt die Vorlage tatsächlich zu den individuellen Anforderungen des eigenen Unternehmens? Ich erlebe oft, dass fremde Verträge einfach kopiert werden, und hinterher gibt es dann oft mehr Ärger als Vorteile.
Klicken Sie dazu einfach in die Kreise neben den Fragen:
- Grün = ist umgesetzt,
- gelb = die Umsetzung läuft,
- rot = ist noch nicht umgesetzt.
Checkliste und Eventrechtnews erhalten
Unsere umfangreichen Checklisten sind eine wertvolle Hilfe in der Veranstaltungsplanung. Auch unsere vielen Fachbeiträge rund um das Eventrecht sind eine wichtige Unterstützung in der Veranstaltungsorganisation. Daher erlauben wir uns, Ihnen neben der Checkliste auch unsere Eventrechtnews alle 14 Tage per Mail zukommen zu lassen. Sollten Ihnen die Eventrechtnews nicht gefallen, können Sie diese jederzeit wieder abbestellen.
Beachten Sie außerdem, dass insbesondere hier auch die datenschutzrechtliche Seite zu prüfen ist: Ist die Agentur ggf. Auftragsverarbeiter oder ist man gemeinsam verantwortlich für Teile der Datenverarbeitung?
Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):
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