Schon seit einigen Jahren bestehen Überlegungen, das strenge AGB-Recht im B2B-Verkehr aufzulockern. In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD soll nun eine Reform angestrebt werden – besser gesagt ein kleines Reförmchen:

„Wir werden das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen reformieren, um sicherzustellen, dass sich große Kapitalgesellschaften nach § 267 III HGB, wenn sie untereinander Verträge unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) schließen, darauf verlassen können, dass das im Rahmen der Privatautonomie Vereinbarte auch von den Gerichten anerkannt wird.“

Allerdings, so hat haufe.de errechnet, würde diese Reform statistisch nur jeden 36.000sten Vertrag betreffen. Offenbar traut sich wieder niemand an eine ordentliche Reform des AGB-Rechts heran.

Hintergrund:

Von AGB sprechen wir, wenn Klauseln bzw. Verträge mehrmals verwendet werden oder mehrmals verwendet werden sollen. Die meisten Klauseln und Verträge dürften daher AGB sein. Die Rechtsfolge:

Im B2C-Verkehr (also bei Verträgen mit Verbrauchern) gibt das Gesetz sehr strenge Anforderungen vor, die erfüllt sein müssen, damit eine Klausel wirksam ist.

Diese strengen gesetzlichen Vorgaben werden ergänzt durch eine schier unüberschaubare Masse an Gerichtsurteilen zu den unterschiedlichsten Klauseln.

Im B2B-Verkehr wird das AGB-Recht hingegen etwas großzügiger – allerdings mit dem Nachteil, dass die Grenzen zwischen Wirksamkeit und Unwirksamkeit oftmals noch schwieriger zu finden sind.

Die praktische Folge:

Auch Verträgen mit mit Mitwirkung globaler Wirtschaftskanzleien droht die Unwirksamkeit. Das ist insoweit ärgerlich, als dass Unternehmen selten sicher sein können, dass ihr Vertrag im Streitfall tatsächlich auch „hält“.

Ist ein ausländischer Vertragspartner beteiligt, versucht man daher gerne, das deutsche Recht zu meiden. Diverse Untersuchungskommissionen kamen bisher zu dem Schluss, dass zwischen Unternehmen das AGB-Recht reformiert werden sollte, um Vertragsfreiheit über AGB-Wirksamkeit zu stellen.

Wenn die von Union und SPD nun avisierte Reform tatsächlich lediglich in diesem eng abgesteckten Rahmen bleibt, dann bedeutet das auch weiterhin: Höchste Vorsicht bei der Formulierung von Vertragsklauseln!