In dieser Beitragsreihe stellen wir Gesetze bzw. Verordnungen vor, mit denen man bei der Planung und Durchführung von Veranstaltungen in Berührung kommen kann.
Heute: Das Bundesdatenschutzgesetz (kurz: BDSG)
Das Datenschutzrecht ist innerhalb der EU in der bekannten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Die DSGVO gilt unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Sie erlaubt den Mitgliedsstaaten aber auch, zusätzlich eigene Regelungen zu treffen. Das hat Deutschland mit dem BDSG gemacht. Ein Beispiel:
Die DSGVO fordert für bestimmte Fälle einen Datenschutzbeauftragten im datenverarbeitenden Unternehmen (siehe Art. 37 DSGVO). Die DSGVO erlaubt den Mitgliedsstaaten, zusätzliche Vorgaben zu machen, wann ein Datenschutzbeauftragter benannt werden muss. Deutschland hat im BDSG festgelegt, dass Unternehmen ab 20 Personen, die Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten braucht (siehe § 38 BDSG).
Darüber hinaus regelt das BDSG folgende relevanten Sachverhalte:
- Die Videoüberwachung durch die Polizei (§ 4 BDSG). Die Videoüberwachung eines Veranstaltungsgeländes durch private Unternehmen richtet sich nach den Grundsätzen der DSGVO. Mehr zur Videoüberwachung in unseren FAQ.
- Wesentliche Teile des Beschäftigtendatenschutzes.