Auf so einigen Veranstaltungen werden Festzelte aufgebaut – von klein bis groß. Je größer das Zelt, desto mehr muss man sich mit der Frage beschäftigen, wie das Zelt auch verankert wird. Und wenn es verankert wird, erfolgt das regelmäßig mit Erdnägeln: Je größer das Zelt, desto länger die Erdnägel.

In einem vom Oberlandesgericht Saarbrücken entschiedenen Fall wurde ein 20 mal 40 Meter großes Festzelt aufgestellt und mit 80 cm langen Erdnägeln befestigt.

Dabei wurden versehentlich unter der Erde verlaufende Stromkabel beschädigt.

Erdarbeiten bergen in Bezug auf im Erdreich verborgene Leitungen für die angesprochenen Verkehrskreise ein erkennbares Risiko. Dieses Risiko ist mit Blick darauf, dass mögliche Schäden an Leitungen nicht selten ein erhebliches Ausmaß annehmen, noch gesteigert und verlangt eine besondere Sorgfalt. So muss der Tiefbauunternehmer, der mit dem Vorhandensein von Versorgungsleitungen rechnet, äußerste Vorsicht walten lassen. Er hat sich im Rahmen der allgemeinen technischen Erfahrung die Kenntnis zu verschaffen, welche die sichere Bewältigung der auszuführenden Arbeiten voraussetzt. An erster Stelle sind verlässliche Pläne zu bemühen.

Diese Grundsätze gelten für Tiefbauunternehmer. Das Oberlandesgericht stellte in Bezug auf den Zeltbau fest:

„Diese für Tiefbau- und Erdarbeiten anerkannten Rechtsgrundsätze sind mit wenigen Einschränkungen auf Zeltgründungsarbeiten zu übertragen.“

Werden Erdnägel mittels eines Rammgeräts ca. 80 Zentimeter in die Erde eingetrieben, so birgt diese Arbeit die nicht fernliegende Gefahr, dass Leitungen zu Schaden kommen können. Diese Gefahren sind durchaus beträchtlich. Es ist kein Grund ersichtlich, der es rechtfertigen könnte, die Sorgfaltsanforderungen bei Zeltgründungsarbeiten zum Nachteil des Leitungseigentümers abzusenken.

Einschränkungen sind nur insoweit anzuerkennen, als die Verkehrssicherungspflichten der Einschlagtiefe und der Einschlagenergie Rechnung tragen müssen: Es kann dem Verkehrssicherungspflichtigen nicht angesonnen werden, nach solchen Leitungen Ausschau zu halten, die erfahrungsgemäß in einer viel größeren Tiefe verlegt werden.