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Worauf muss man achten, wenn man fremde Fotos nutzen möchte?

Worauf muss man achten, wenn man fremde Fotos nutzen möchte?

Von Thomas Waetke 16. Juni 2022

Man findet ein schönes Foto im Internet, in der firmeneigenen Datenbank bzw. auf dem Server, oder bei einer Bildagentur. Bevor man dieses schöne Foto aber verwertet, sollten einige Dinge beachtet werden, damit das Foto am Ende nicht unnötig teurer wird – bspw. durch eine Abmahnung.

Es muss sichergestellt sein, dass man (1.) vom richtigen Rechteinhaber die (2.) erforderlichen Rechte erhält: Im Urheberrecht gibt es nämlich keinen gutgläubigen Erwerb!

Das bedeutet für Sie mit Blick auf Ziffer 1:

  • Wenn Sie irgendwo bspw. ein Bild kaufen um es nicht privat zu nutzen, müssen Sie (!) prüfen, ob Sie die erforderlichen Rechte auch wirklich haben. Auf Zusagen bspw. von der beauftragten Werbeagentur usw. dürfen Sie sich dabei theoretisch nicht verlassen: In der Praxis hinterfragt man das oftmals nicht, aber wer sich nicht selbst vergewissert, haftet für eine etwaige Rechtsverletzung und kann sich nicht damit entlasten, man habe das Foto ja von seiner Werbeagentur bekommen und dachte, dass die sich darum gekümmert hätte.
  • Erwerben Sie das Bild von jemandem, der in Wahrheit gar nicht Rechteinhaber ist, so konnten Sie selbst auch niemals Rechteinhaber werden. Das heißt, dass Sie das Bild unerlaubt nutzen, da ja der wahre Rechteinhaber keine Zustimmung erteilt hat.
  • Der wahre Rechteinhaber kann Sie also, wenn er von der unerlaubten Nutzung erfährt, abmahnen.

Wenn Sie nun den richtigen Rechteinhaber gefunden haben, brauchen Sie noch (2.) die erforderlichen Rechte. Das bedeutet für Sie:

Sie müssen sich überlegen,

  • wofür Sie das Foto verwenden wollen,
  • wie lange,
  • ob Sie das Foto online und/oder print verwenden wollen,
  • ob Sie das Foto bearbeiten wollen,
  • ob Sie das Foto an Dritte weitergeben wollen (z.B. Sponsoren)

Daraus ergeben sich dann die notwendigen Rechte, die Ihnen der Rechteinhaber einräumen muss. Es kommt dabei nicht darauf an, diese Rechte korrekt juristisch zu bezeichnen (z.B. “Verbreitungsrecht” nennt man das Recht, das Foto bspw. im Flyer abgedruckt zu verbreiten; es reicht aus, zu formulieren, dass man das Foto in Flyern abdrucken wolle, die in einer Stückzahl XY in der Region YZ verteilt würden).

Bedenken Sie: Je mehr Rechte Sie sich beschaffen, desto eher hat der Urheber ein finanzielles Nachforderungsrecht (siehe hier).

Und: Bei Lizenzierungen ab dem 01.07.2022 sind die Verwerter proaktiv zur Auskunft an die Urheber verpflichtet (siehe hier).

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Kugel mit Fragezeichen liegt auf Tastatur: © niroworld - Fotolia.com