Auf dem Musikfestival Rock am Ring sind auf dem Campingplatz 2 Personen leicht verletzt worden, als eine Windhose durch den Platz fegte und mehrere Zelte und Gegenstände in die Luft wirbelte.
Wer sich das Video dazu anschaut, erkennt schnell nicht nur die krasse Gewalt solcher Windhosen, sondern auch den ansonsten blauem Himmel und das schöne Wetter über dem Gelände. D.h. könnte einem Veranstalter (losgelöst vom konkreten Fall bei Rock am Ring) ein Vorwurf gemacht werden, wenn Besucher durch eine Windhose verletzt würden?
Eine Windhose entsteht durch starke Temperaturgegensätze, bei denen Luft aufsteigt; unter den richtigen Bedingungen kann dabei ein rotierender Aufwindschlauch entstehen und es können Windgeschwindigkeiten von mehreren hundert Kilometern pro Stunde auftreten.
Ein Veranstalter ist schon grundsätzlich nicht für Ereignisse verantwortlich, die für ihn nicht vorhersehbar sind bzw. waren. Zu einer Windhose heißt es, dass sie aufgrund ihres teilweise sekundenschnellen Entstehens oftmals nicht vorausgesagt werden kann oder eine Vorwarnzeit nur sehr kurz wäre. Dann ist ein Veranstalter auch nicht verantwortlich.
Einschränken lässt sich die Aussage allenfalls insoweit, dass ein Open Air-Veranstalter grundsätzlich seine Aufbauten windfest errichten muss. Wenn diese grundsätzliche Windfestigkeit einer Windhose oder einem Tornado nicht standhalten kann, und Windhose und Tornado nicht (über einen angemessenen Zeitraum) vorhersehbar waren, bliebe auch dann der Veranstalter nicht verantwortlich. In einem Streitfall müssten die Details ggf. über polizeiliche Ermittlungen und Gutachten festgestellt werden.