Wer darf ein Sicherheitskonzept erstellen? Wer darf Veranstaltungsleiter sein? Wer darf eine Bühne aufbauen? Wer darf KI-Systeme bedienen?

Oftmals taucht die Frage auf: Wer darf eine bestimmte Aufgabe übernehmen? Welche Qualifikation ist erforderlich?

Wie so oft, es kommt auf den Einzelfall an:

  • Anforderungen ergeben sich aus dem Gesetz
  • Anforderungen ergeben sich aus einem Vertrag
  • Anforderungen ergeben sich aus Fürsorgepflichten und Verkehrssicherungspflichten:

Anforderungen aus dem Gesetz

Gesetze, Verordnungen usw. können Anforderungen an die Qualifikation u.a. ergeben. Bekannte Beispiele:

  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Bewachungsgewerbe
  • Rechtsberatung
  • Reisegewerbe (z.B. Foodtrucks, Standbetreiber auf Märkten)
  • Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik,
  • in gewisser Weise auch der externe Veranstaltungsleiter, der gemäß § 38 Absatz 5 MVStättVO vom Veranstalter gestellt wird: Er muss mit der Versammlungsstätte und ihren Einrichtungen „vertraut“ sein.

Schauen Sie in unsere Übersicht der Verantwortlichen auf Veranstaltungen, dort finden Sie weitere gesetzlich normierte Beispiele.

Anforderungen aus einem Vertrag

Vertragspartner können bestimmte Anforderungen an bestimmte Personen auch vereinbaren, bspw. Sprachkenntnisse, berufliche Ausbildung, Berufserfahrung, Entscheidungsbefugnisse usw.

Anforderungen aus Fürsorgepflichten u.a.

Der Veranstaltungsleiter im Sinne der Versammlungsstättenverordnung gemäß § 38 Absatz 2 MVStättVO benötigt formell keine besondere Qualifikation, ebensowenig wie der Betreiber der Versammlungsstätte selbst. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass der Veranstaltungsleiter die Versammlungsstätte und ihre Einrichtungen kennen und beherrschen muss – sonst kann er ggf. seine Pflichten nicht erfüllen.

Wer darf aber bspw. ein Sicherheitskonzept erstellen? Jeder. Aber wenn der Arbeitgeber einen Beschäftigten damit beauftragt, muss er im eigenen (Haftungs-)Interesse sicherstellen, dass dieser Beschäftigte tatsächlich in der Lage ist, ein Sicherheitskonzept qualifiziert erstellen zu können. Das gilt genauso, wenn er einen externen Berater damit beauftragt, oder eine Person als Projektleiter bestimmt, der eine Veranstaltung planen soll.