Sind der Betreiber und/oder der Verantwortliche für Veranstaltungstechnik in einer Versammlungsstätte verantwortlich für die vom Veranstalter eingebrachte Technik? Bzw. sind sie verantwortlich für die in der Location aufgebauten Messestände? Die Antwort auf diese Frage hat erhebliche Auswirkungen:

  • Bejaht man diese Frage, dann treffen Betreiber und/oder VfV erhebliche Pflichten und Haftungsrisiken.
  • Verneint man diese Frage, sollten Betreiber und VfV tunlichst überlegen, ob Sie bspw. aufgrund alter Gewohnheit auch weiterhin die Aufsicht führen und sich in die Aufbauten einmischen.