Wie hoch ist der Umsatzsteuersatz bei einer Party, bei der ein DJ auftritt?

In bestimmten Fällen ergibt sich eine Umsatzsteuerermäßigung vom Regelsteuersatz (19 %) auf 7 %. Ein solcher Fall kann bspw. sein, wenn Künstler bei einem Konzert auftreten. Dabei gelten grundsätzlich folgende Voraussetzungen:

Damit sich der Veranstalter auf den vergünstigten Steuersatz berufen kann, muss seine Veranstaltung ein Konzert oder eine konzertähnliche Veranstaltung sein:

Konzert?

Der Konzertbegriff ist im Hinblick auf die technischen Entwicklungen auf dem Gebiet der Musik und dem unionsrechtlichen Neutralitätsgrundsatz weit auszulegen. Für die Musikrichtungen „Techno“ und „House“ sind als „Instrument“ auch Plattenteller, Mischpulte und CD-Player u.Ä. anzusehen, mit denen die Musik im Rahmen eines Konzerts dargeboten wird, wenn sie (wie konventionelle Instrumente) zum Vortrag des Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden.

Konzert = eigentlicher Zweck?

Weitere Voraussetzung für die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UStG ist, dass die begünstigte Veranstaltung oder Vorführung („Konzert“) den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht. Daher müssen Leistungen anderer Art, die in Verbindung mit diesen Veranstaltungen erbracht werden, von so untergeordneter Bedeutung sein, dass dadurch der Charakter der Veranstaltung als Konzert nicht beeinträchtigt wird.

Für die Beurteilung, ob die jeweilige Vorführung den eigentlichen Zweck der Veranstaltung ausmacht, ist die Sicht des Durchschnittsverbrauchers im Rahmen einer Gesamtbetrachtung maßgeblich.

Bei vielen von DJs aufgeführten Musikstücken handelt es sich um Konzerte bzw. konzertähnliche Veranstaltungen, wenn die jeweiligen DJs ihre Musik zwar von Tonträgern einspielen, diese jedoch mithilfe der Mischpulte und anderer technischer Hilfsmittel wie Computern, Filtern, Effektgeräten, Controllern und Synthesizern verändern. Die DJs spielen somit nicht nur fremde Tonträger ab, sondern führen eigene neue Musikstücke auf, indem sie Instrumente im weiteren Sinne nutzen, um Klangfolgen mit eigener Prägung zu erzeugen.

Selbst wenn eine Interaktion zwischen DJ und Publikum erfolgt und nicht der Künstler im Vordergrund steht, sondern das „feierwütige“ Publikum, kann der Konzertcharakter bestehen bleiben.

Interaktionen zwischen DJ und Publikum, seien sie nun positiver (wie Klatschen/Jubeln) oder negativer Art (wie Ausbuhen/Auspfeifen), sind auch traditionellen Konzerten nicht wesensfremd. Dies würde verstärkt, wenn nach einem DJ-Set die Tanzfläche leer werden würde, weil die Gäste sich nun woanders hinwenden: Denn das Leeren der Tanzfläche verdeutlicht die tendenzielle Ausrichtung des Publikums auf den DJ wie bei üblichen Konzerten auch. Dem Publikum muss es insbesondere darum gehen, die Kreativität des jeweiligen DJs mitzuerleben. Welcher DJ wann spielt, wird bereits Wochen im Voraus auf einer Homepage angekündigt.

Es spielt keine sonderliche Rolle, wenn Gäste „kommen und gehen“: Auch bei Musikfestivals ist es üblich, dass die Besucher nicht der gesamten Darbietung beiwohnen, sondern sich zwischendurch zurückziehen, um sich zu unterhalten, zu entspannen oder das Festivalgelände zu verlassen.

In den diversen Entscheidungen des Bundesfinanzhofes wurde auch auf das Verhältnis zwischen den Umsätzen aus Eintrittsberechtigung und Gastronomie abgestellt, wobei es keine Rolle gespielt hatte, dass der Gastroumsatz erheblich höher war als der Umsatz aus dem Ticketverkauf. Die erheblichen, an die Künstler gezahlten Honorare sprachen vielmehr gegen die Bewertung der Klubnächte als reine Partyveranstaltungen.