Auf vielen Veranstaltungen wird Personal „ausgeliehen“, es handelt sich dann um die sog. Arbeitnehmerüberlassung. Einen nicht unerheblichen Aufwand verursacht die gesetzliche Vorgabe, dass der Überlassungsvertrag zwischen Entleiher und Verleiher in Schriftform geschlossen werden muss. Dies gilt auch für Arbeitsverträge, die gemäß dem Nachweisgesetz auch in Schriftform geschlossen bzw. dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden müssen.
Im Rahmen einer derzeit geplanten Bürokratieentlastung sollen u.a. diese beiden Formvorschriften aufgehoben werden; es soll dann ausreichen, dass diese Verträge auch per normaler E-Mail wirksam geschlossen werden können.
Das ist derzeit aber nur ein Plan, der noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss.