Wer fremde Fotos verwertet, ohne die ordnungsgemäße Lizenzierung zu überprüfen, setzt sich dem Risiko einer Abmahnung und ggf. hohen Kosten aus. Dies hat nun eine Agentur zu spüren bekommen, die Fotos vom Kölner Dom verwertet hatte, ohne die Eigentümerin zu fragen, an die sie nun 35.000 € zahlen muss. Auch an den Künstler eines Fensters, das auf den Fotos zu sehen ist, muss die Agentur eine fünfstellige Summe als Schadenersatz zahlen.

Wer sich nicht vergewissert, zahlt…

Derjenige, der fremde Fotos verwertet, die er von einem Dritten (z.B. einem Fotografen) erhalten hat, muss sich vergewissern, dass die Verwertung ordnungsgemäß lizenziert ist. Man kann sich nicht darauf berufen, dass man sich auf den beauftragten Dritten verlassen habe bzw. dass dieser den Auftrag für die Lizenzierung hatte.

Es droht dann dennoch eine Abmahnung, wenn der Dritte nicht ordnungsgemäß lizenziert hat – und zwar für den Verwerter. Er begeht dann ggf. eine Urheberrechtsverletzung, die zu Ansprüchen des Urhebers bzw. Rechteinhabers auf Auskunft, Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz führt.

Bei einfachen Fotos von nicht professionellen Fotografen mag das finanzielle Risiko noch überschaubar sein; erwischt man aber ein hochwertiges Foto von einem renommierten Fotografen, kann die Sache schnell teuer werden – zumal wenn es sich um mehrere Fotos handelt, die über einen längeren Zeitraum und/oder intensiv verwertet wurden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Sie wollen Fotos rechtskonform nutzen? Sie suchen eine stabile Rechteklausel für Ihren Vertrag? Wir unterstützen Sie mit unserer praktischen Erfahrung aus über 20 Jahren! Schreiben Sie uns einfach eine kurze E-Mail an info@eventfaq.de

Handlungsempfehlungen:

  • Festlegung der späteren Verwendungszwecke der Fotos
  • Klare Vereinbarungen mit Fotografen und „Lieferanten“ der Fotos
  • Eigene Sichtkontrolle der gelieferten Fotos, bei Gebäuden, Werken und Personen nachhaken
  • Sicherstellung, dass Fotos nur zu den vereinbarten und lizenzierten Zwecken verwendet werden

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