Es ist schwieriger als man oft denkt: Die präzise Formulierung des Auftrags- bzw. Vertragsgegenstandes. Kauft man beim Obsthändler einen Apfel, ist es verhältnismäßig einfach: Man zeigt auf einen Apfel bzw. pickt ihn aus dem Korb, dann will man diesen konkreten Apfel haben. Sucht ihn der Händler aus, dann schuldet er ein sog. Stück mittlerer Art und Güte, also einen Durchschnittsapfel.

Bei einem Auftrag im Kontext zu einer Veranstaltung kann das schon schwieriger werden: Was genau soll die Eventagentur tun, wenn der Veranstalter sie für die Planung und Durchführung der Veranstaltung beauftragt?

In diesem Beitrag geht es mir um die Frage, was derjenige Auftragnehmer tun muss (= also vertraglich schuldet), der im Rahmen der Veranstaltungssicherheit tätig werden soll. Oft lese ich im Auftrag dann die Formulierung „sicherheitstechnische Begleitung der Veranstaltung“. Wenn ich die Beteiligten dann frage, was das eigentlich konkret bedeuten soll, schwant ihnen schon: Upsi, die Formulierung ist wohl nicht die beste.

Tatsächlich: Was soll „sicherheitstechnisch“ bedeuten? Und was ist eine „Begleitung“?

Möglichkeiten einer „Begleitung“ können bspw. sein:

  • Unterstützungspflichten
  • Dokumentationspflichten
  • Mängelanzeigepflichten
  • Mängelbeseitigungspflichten
  • Weisungsbefugnisse

„Sicherheitstechnisch“ kann bspw. bedeuten:

  • Besuchersicherheit
  • Crowd Management
  • Arbeitsschutz
  • Daten-/IT-Sicherheit
  • Lebensmittelsicherheit

Also: Es lohnt sich, bei der Formulierung des Auftragsgegenstands sauber zu arbeiten. Man darf nicht davon ausgehen, dass der andere Vertragspartner die identischen Vorstellungen zu einem Begriff hat wie man selbst. Und man darf auch nicht davon ausgehen, dass ein solcher Dissens auffällt (bevor es Streit gibt) bzw. der andere Vertragspartner nach einer Erklärung fragt.