EVENTFAQ News

aus dem Eventrecht
Öffentliche oder private Veranstaltung?

Öffentliche oder private Veranstaltung?

Von Thomas Waetke 29. November 2010

Diese Frage erreicht uns verhältnismäßig oft: Ist die Veranstaltung XY öffentlich oder privat?

Als Überblick kann man sagen, dass eine Veranstaltung immer dann öffentlich ist, wenn …

  • der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist (bspw. da in der Stadt Flyer verteilt werden und jeder Einlass erhält), und
  • sich die Teilnehmer untereinander oder zum Veranstalter nicht innerlich verbunden fühlen.

Ab einer Größenordnung von 100-200 Teilnehmern wird es schwierig, dem Gericht noch zu erklären, dass es sich um eine private Veranstaltung handele. Es ist zwar nicht unmöglich, aber eben schwierig. So sind auch schon von Gerichten türkische Hochzeiten mit 860 Besuchern für privat erklärt worden, da bei solchen Veranstaltungen solch hohe Besucherzahlen nicht unüblich seien.

Jedoch wird man immer nur im Einzelfall entscheiden können, ob eine Veranstaltung öffentlich oder privat ist. So kann ein Mitarbeiter-Incentive unter bestimmten Voraussetzungen privat sein, sobald sich aber eine kleine Voraussetzung verändert, auch öffentlich.

Übrigens: Auch eine geschlossene Veranstaltung kann also öffentlich sein, wenn die vorstehenden Kriterien erfüllt sind. Nur, weil der Veranstalter ein Schild „geschlossene Veranstaltung“ aufhängt, wird daraus keine private Veranstaltung.

Die Folgen

Bei öffentlichen Veranstaltungen / in der Öffentlichkeit…

  • ist grundsätzlich GEMA zu zahlen, wenn gema-pflichtige Musik verwertet wird;
  • gilt das Jugendschutzgesetz;
  • gilt das Gaststättengesetz;
  • muss eine Genehmigung beantragt werden;
  • muss die Künstlersozialversicherung berücksichtigt werden.

Hinweis
Bei der Frage der Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung hingegen kommt es nicht darauf an, ob die Veranstaltung öffentlich oder privat ist! Sobald sie nach der Definition des § 1 (siehe § 1 MVStättVO) anwendbar ist, gilt sie also auch, wenn in der Versammlungsstätte eine private Veranstaltung stattfindet.

Übrigens:

Eine tatsächlich öffentliche Veranstaltung kann man nicht ohne Weiteres in eine private Veranstaltung umwandeln – bspw. indem man eine Namensliste auslegt. Als es die gesetzlichen Rauchverbote gab, haben Veranstalter spontane Vereine gegründet: Die Besucher hatten am Einlass einen Mitgliedsantrag unterschrieben, der sofort angenommen wurde… damit sollte eine „geschlossene“, d.h. private Veranstaltung vorgegaukelt werden.

In der Corona-Pandemie 2020 haben auch Veranstalter versucht, aus einer öffentlichen Veranstaltung eine private Veranstaltung bzw. Familienfeier zu machen, da für Familienfeiern geringere Auflagen galten. Aber auch das funktioniert nur, wenn die Voraussetzungen für eine private Veranstaltung auch tatsächlich greifen!

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):