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KSK-Abgabepflicht bei GmbH-Geschäftsführer?

KSK-Abgabepflicht bei GmbH-Geschäftsführer?

Von Thomas Waetke 4. Dezember 2015

Beauftragt ein Unternehmen einen selbständigen Künstler oder Publizisten, dann muss das Unternehmen möglicherweise auf das Honorar noch Künstlersozialabgaben bezahlen (zurzeit 5,2%). Daher fühlen sich viele selbständige Graphiker, Webdesigner, Fotografen usw. im Nachteil, weil ihr Kunde 5,2% zusätzlich (an die KSK) zahlen muss. Um dies im Kundeninteresse zu vermeiden, gründen dann manche selbständige Künstler eine GmbH – da sie dann nicht mehr selbständig sind, und der Kunde dann die GmbH beauftragt und keine KSK-Abgaben mehr zahlen muss.

Vorsicht: KSK für das GF-Gehalt!

Das kann aber zu kurz gedacht sein: Wenn nämlich der ehemals selbständige Künstler

  • beherrschenden Einfluss auf die GmbH-Gesellschafterversammlung hat, und das hat er, wenn er bspw. der alleinige Gesellschafter und zugleich Geschäftsführer ist, sowie
  • überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätig ist (wobei hier auch die Nebentätigkeiten rund um die jeweiligen künstlerischen Tätigkeiten zählen!)

dann muss seine GmbH auf sein Geschäftsführer-Gehalt auch KSK-Abgaben bezahlen.

Bekommt der ehemals selbständige Künstler, jetzt Geschäftsführer seiner GmbH, ein pauschales Gehalt, dann unterhält das gesamte Gehalt der KSK-Bemessungsgrundlage: Auch dann, wenn er bspw. zu 20% reine Personal- und Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies kann dann nur vermieden werden, wenn er das Gehalt trennt nach Bezahlung für künstlerische Tätigkeiten und nicht-künstlerische Tätigkeiten.

Wie so oft:

Eine scheinbare Umgehung der KSK-Pflicht, überhaupt eine scheinbare Umgehung gesetzlicher Pflichten kann schnell teuer werden, wenn der Plan nicht vollständig zu Ende gedacht ist: Denn wenn die neu gegründete GmbH nun nicht bedacht hat, dass nun sie die 5,2% auf das Geschäftsführergehalt bezahlen muss, dann fehlen schnell ordentliche Summen auf dem Konto: Denn diese 5,2% hat man ja dann auch nicht in die Angebote für die Kunden mit eingepreist und sie letztlich über die Kundenzahlungen mitfinanzieren lassen.

 

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Künstlersozialkasse Infoblatt: © Künstlersozialversicherung (KSK)