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Die Klausel „Keine Haftung für die Garderobe“ ist nicht wirksam!

Die Klausel „Keine Haftung für die Garderobe“ ist nicht wirksam!

Von Thomas Waetke 16. September 2019

Im Alltag, in Gaststätten und Garderoben bei Veranstaltungen liest man oft Klauseln wie „Keine Haftung für die Garderode“, „Besucher nehmen auf eigenes Risiko teil“, oder den Klassiker „Eltern haften für Ihre Kinder“.

Warum diese Klauseln nicht wirksam sind, erfahren Sie in unserem neuen Video:

„Keine Haftung für die Garderobe“ unwirksam?

 

Hintergrundinfo zu AGB
AGB, das Kleingedruckte, Allgemeine Geschäftsbedingungen usw. … immer, wenn eine Klausel mehrmals verwendet wird, spricht man juristisch von AGB. Dann gelten sehr sehr strenge Anforderungen an die Wirksamkeit dieser AGB-Klauseln – der Gesetzgeber möchte nämlich verhindern, dass der Vertragspartner, der die fremden AGB vordiktiert bekommt, unangemessen benachteiligt wird. Mehr Informationen dazu finden Sie auf unserer Themenseite AGB.

 

Urheberangabe für das/die Foto(s) (Symbolfoto):

  • Thomas-Waetke_Profil: © Sebastian Heck
  • Garderobe mit Klamotten: © sarymsakov.com - Fotolia.com